Abzess im Oberbauch durch Magenband

 

 

Die Mandantin hat sich im Jahre 2008 bei Herrn Dr. A. ein Magenband implantieren lassen. Die Mandantin litt nach der Operation über zwei Wochen hinweg unter erheblichsten Schmerzen, Erschöpfungszuständen, Schüttelfrost, musste in erheblichen Mengen Schmerzmittel zu sich nehmen, war nahezu immobil. Die Mandantin wurde dann in reduziertem Allgemeinzustand in ein Stuttgarter Krankenhaus aufgenommen; computertomographisch wurde ein Abszess im Oberbauch nachgewiesen, der punktiert wurde. Trotz dieser Maßnahme und einer Antibiose besserte sich der Zustand der Mandantin nicht, so dass eine Re-Laparoskopie durchgeführt werden musste. Unter anderem wurde anlässlich dieser Operation eine Magenwandläsion nachgewiesen, die übernäht wurde.

Die Gutachterkommission der Bezirksärztekammer Nord-Württemberg hat festgestellt, dass Herrn Dr. A. mehrere Behandlungsfehler unterlaufen sind: Die Operation war bereits nicht indiziert; über alternative Behandlungsmethoden, insbesondere die geeignete Herstellung eines Schlauchmagens anstelle des Magenbandes, ist nicht aufgeklärt worden. Die Magenwandoperation an sich war die falsche Operationsmethode; darüber hinaus hat Herr Dr. A. handwerklich fehlerhaft operiert, insbesondere vermeidbar eine Magenwandläsion verursacht. Zudem war die Nachsorge fehlerhaft, ist auf eindeutige Infektions- bzw. Entzündungszeichen nicht reagiert worden.

Wir haben außergerichtlich für die Mandantin Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 € erstreiten können.

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