Bauchtuch im Körper vergessen
Die Mandantin begab sich wegen einer Hysterektomie (Gebärmutterentfernung) im November 2008 in das in Anspruch genommene Krankenhaus der Beklagten. Bei dieser Operation haben die behandelnden Ärzte ein großes Bauchtuch im Körper der Mandantin vergessen, das Entzündungen verursachte und zu einem Konglomerattumor im Unterbauch mit Perforation des Darmes, einer Peritonitis (Bauchfellentzündung), einer Darmfistel sowie zur zeitweiligen Anlage eines Sigma-Anus-praeter geführt hat. Die Mandantin leidet unter erheblichsten Dauerschäden (u.a. einer extremen Bauchvernarbung, einer anorektalen Inkontinenz, Dranginkontinenz).
Außergerichtlich hat die Haftpflichtversicherung des in Anspruch genommenen Krankenhauses 30.000 € freiwillig gezahlt. Wir haben vor dem Landgericht Essen weiteren Schadensersatz eingeklagt. Auf Vorschlag des Gerichtes hat die Gegenseite dann Anfang 2012 weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 € gezahlt. Die Gesamtentschädigung betrug demnach 45.000,00 €.

Familienrecht | Medizin- und Arzthaftungsrecht | Schadensersatz- und
Schmerzensgeldrecht | Scheidungsrecht | Unterhaltsrecht
Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf Zum Profil
Unsere Tipps...
Fachanwälte bringen Ihnen Vorteile
Bei der Vielzahl von Rechtsgebieten
empfiehltes sich einen erfahrenen
Ansprechpartner zu haben.