Bewegungseinschränkung nach Knie-OP

 

 

Die Mandantin erlitt eine Patellaluxation (eine Kniegelenksverletzung, bei der die Kniescheibe (Patella) aus ihrer Führung springt (Luxation)). Sie ist hierauf in dem in Anspruch genommenen Krankenhaus mehrfach am Knie operiert worden, leidet nunmehr dauerhaft unter Bewegungseinschränkungen und Schmerzen im Knie.

Wir haben die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein um Überprüfung gebeten. Im Rahmen dieses Schlichtungsverfahrens hat dann die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein mit Bescheid aus Mai 2011 mehrere Behandlungsfehler festgestellt: zunächst einmal hält die Gutachterkommission die Operationen nicht für indiziert, wäre vielmehr eine zunächst konservative Behandlung dem operativen Eingriff vorzuziehen gewesen. Insbesondere war nach Auffassung der Gutachterkommission die zweite Operation mit einem erheblichen Eingriff, nämlich der Versetzung der tuberositas tibiae nur aufgrund der Diagnose eines vorderen Knieschmerzes, nicht indiziert.

Der Fall ist noch nicht entschieden.

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