Brustwirbelsäule

 

Der 80-jährige Mandant wurde Ende 2008 wegen bewegungsunabhängiger starker Schmerzen im Bereich der Brust- und der Lendenwirbelsäule mit dem Krankenwagen in stationäre Behandlung in ein Krankenhaus gefahren.
Trotz eindeutiger und ansteigender Entzündungsanzeichen sowie pathologischer Befunde im Urin sind weitergehende Untersuchungen nicht durchgeführt worden, ist der Mandant vielmehr noch im Jahre 2008 entlassen worden. Mitte Januar 2009 zeigte sich eine ausgeprägte Gangschwäche und eine erhebliche Gangunsicherheit, wurde bei erneuter stationärer Aufnahme ein Abszess in der Wirbelsäule festgestellt. Es erfolgten eine Notoperation, weitere Operationen und Reha-Aufenthalte.

Der Mandant ist nunmehr dauerhaft querschnittsgelähmt und sitzt im Rollstuhl.
Die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein hat mit Bescheiden vom 04. November 2009 und 15. Juni 2010 Behandlungsfehler festgestellt: „Die nicht erfolgte MRT-Darstellung der gesamten Brustwirbelsäule während der stationären Betreuung stellt einen Behandlungsfehler im Sinne eines Befunderhebungsfehlers dar.

Die Entlassung ohne korrekte Diagnosestellung und ohne Antibiotika-Gabe trotz anhaltender Beschwerden und weiterhin bestehender Entzündungszeichen ist ebenfalls behandlungsfehlerhaft.“

Wir haben außergerichtlich für den Mandanten eine Abfindungssumme in Höhe von 240.000,00 € erreichen können.

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