Ein einmal angeschlossener Aufhebungsvertrag kann nicht widerrufen werden

 

Das Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften ermöglicht es einem Verbraucher, einen Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen, der am Arbeitsplatz oder in der Privatwohnung abgeschlossen worden ist. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden, dass diese Widerrufsmöglichkeit nicht für Aufhebungsverträge gilt, die der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer abgeschlossen hat (Az. des BAG 2 AZR 177/03). Dies war bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden gewesen, ist jetzt aber durch die Entscheidung des BAG verbindlich geklärt.


Autor: RA Robert Erdrich

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