Entzündung im Brustgewebe nicht richtig behandelt

 

Die Mandantin wurde stationär in dem in Anspruch genommenen Klinikum wegen des Verdachts auf einen Mammatumor aufgenommen. Sie wurde im März 2008 operiert. Im Verlaufe des weiteren stationären Aufenthaltes kam es bei der Mandantin zu erheblichen Beschwerden und Beeinträchtigungen, insbesondere einer fortschreitenden Entzündung, einer Rötung und Verhärtung des Brustgewebes. Die behandelnden Ärzte haben die Wunde regelmäßig mit Octenisept gespült, Antibiotikum ist indes erst eine Woche später gegeben worden. Die Beschwerden dauerten an und verschlimmerten sich; einige Wochen später musste dann eine bestehende ausgedehnte schmerzhafte Schwellung der rechten Brust operativ revidiert werden: es bestand der dringende Verdacht auf eine abszedierende Entzündung mit Nekrosebildung.

Die Mandantin wirft den behandelnden Ärzten im Wesentlichen vor, die über Wochen und Monate sich ständig verschlimmernde Entzündung mit Nekrosebildung nicht ordnungsgemäß behandelt zu haben, wodurch dann letztlich Revisionsoperationen mit dem Verlust eines erheblichen Teils des Brustgewebes notwendig wurden.

Eine außergerichtliche Einigung kam nicht zustande, so dass wir die Ansprüche der Mandantin vor dem Landgericht Essen haben einklagen müssen (zumindest 35.000,00 € Schmerzensgeld nebst weiterem Schadensersatz).

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