Entzündungen nach Brustverkleinerung

 

Die Mandantin hat in einem Knappschaftskrankenhaus sich einer Brustverkleinerung im Jahre 2008 unterzogen. Es kam nach dieser Operation zu Entzündungen und einer Nekrosebildung. Dauerhaft ist auch nach dem Abklingen der Beschwerden eine deformierte Mamilla (Brustwarze) sowie ein asymmetrisches Bild zwischen beiden Brüsten verblieben. Wir haben vor der Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe die Durchführung des Schlichtungsverfahrens beantragt.

Die Gutachterkommission kommt nach Einholung von zwei Fachgutachten zu dem Ergebnis, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. Zwar könne eine Brustreduktion durchaus mit unterschiedlich großen Brüsten enden. Vorliegend sei aber die Größe der Brüste nach der Schönheitsoperation so unterschiedlich, dass ein Behandlungsfehler zu bejahen sei. Ferner läge fehlerhaft eine sogenannte Dog-Ears-Ausbildung an der rechten Brust unten vor.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat an die Mandantin zur Abgeltung der Ansprüche aus Arzthaftungsrecht ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000,00 € gezahlt.

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