Fehlerhafte Behebung eines Inneminiskusrisses
Unser Mandant hat sich einem arthroskopischen Eingriff am rechten Knie zur Behebung eines Innenmeniskusrisses unterzogen. Das Kniegelenk war danach über Monate hinweg geschwollen, schmerzte; die Bewegungsfähigkeit war eingeschränkt. Erst Monate später ist bei einer radiologischen Untersuchung festgestellt worden, dass bei der Erstoperation ein abgebrochenes Instrumententeil im Knie verblieben ist, das die Schmerzen, Beschwerden und Bewegungseinschränkungen verursacht hat. Dieses abgebrochene Teil musste dann in einem weiteren arthroskopischen Eingriff entfernt werden.
Für diesen einen weiteren Eingriff sowie die monatelangen Schmerzen, Beschwerden und Beeinträchtigungen hat der Mandant 4.000,00 € Schmerzensgeld erhalten.

Familienrecht | Medizin- und Arzthaftungsrecht | Schadensersatz- und
Schmerzensgeldrecht | Scheidungsrecht | Unterhaltsrecht
Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf Zum Profil
Unsere Tipps...
Fachanwälte bringen Ihnen Vorteile
Bei der Vielzahl von Rechtsgebieten
empfiehltes sich einen erfahrenen
Ansprechpartner zu haben.