Fehlerhafte Behebung eines Inneminiskusrisses

 

 

Unser Mandant hat sich einem arthroskopischen Eingriff am rechten Knie zur Behebung eines Innenmeniskusrisses unterzogen. Das Kniegelenk war danach über Monate hinweg geschwollen, schmerzte; die Bewegungsfähigkeit war eingeschränkt. Erst Monate später ist bei einer radiologischen Untersuchung festgestellt worden, dass bei der Erstoperation ein abgebrochenes Instrumententeil im Knie verblieben ist, das die Schmerzen, Beschwerden und Bewegungseinschränkungen verursacht hat. Dieses abgebrochene Teil musste dann in einem weiteren arthroskopischen Eingriff entfernt werden.

Für diesen einen weiteren Eingriff sowie die monatelangen Schmerzen, Beschwerden und Beeinträchtigungen hat der Mandant 4.000,00 € Schmerzensgeld erhalten.

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