Hirnsinus-Thrombose nicht erkannt
Die Mandantin wirft den behandelnden Ärzten eines Klinikums vor, bei ihr im Jahre 2007 eine Hirnsinus-Thrombose nicht erkannt zu haben, wodurch sie erblindete.
Der Schlichtungsausschuss zur Begutachtung ärztlicher Behandlungen bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat ein fachärztliches Gutachten eingeholt, mit dem der Vorwurf, Behandlungsfehler und die Kausalität zwischen dem Fehler und dem eingetretenen Schaden (Erblindung) bestätigt wurden.
Die außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des in Anspruch genommenen Krankenhauses laufen noch; bisher hat die Mandantin an Vorschussleistungen auf ihre Schadensersatzansprüche 150.000,00 € erhalten.

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