Interferenzschrauben fehlplatziert

 

Der Mandant erlitt im Jahre 2006 bei einem Sportunfall eine Kreuzbandruptur im rechten Kniegelenk. Bei dem Mandanten wurde dann unter anderem wegen der Verletzung des vorderen Kreuzbandes eine Operation mit Transplantation des Kreuzbandes unter Verwendung der Semitendinosussehne vereinbart. Bei dieser Operation kam es zu erheblichen Komplikationen, die unseres Erachtens behandlungsfehlerhaft sind: intraoperativ gelang es dem beklagten Arzt nicht, die zur Verwendung als Implantat entnommene Semitendinosussehne primär zu verankern und ordnungsgemäß zu fixieren. Bei der dann notwendig gewordenen Operationserweiterung mussten zusätzlich Interferenzschrauben zur Fixierung des Transplantates verwendet werden, wobei diese Interferenzschrauben fehlplatziert wurden. Zudem besteht bei der Verwendung von Interferenzschrauben immer die Gefahr der Reizung und Schädigung des umgebenden Knochens, worüber nicht aufgeklärt wurde.


Eine außergerichtliche Einigung hat sich nicht erzielen lassen, so dass die Ansprüche des Mandanten vor dem Landgericht Hagen eingeklagt werden mussten (Schmerzensgeld von zumindest 40.000,00 € nebst weiterem Schadensersatz).

Der Rechtsstreit ist noch nicht entschieden.

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