Koppelung von Sonderzahlung an Dividendenausschüttung zulässig
In Arbeitverträgen finden sich oftmals Regelungen über die Zahlung einer variablen Vegütung. Deren Auszahlung wird regelmäßig an das Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele des Unternehmens oder des Arbeitsnehmers gekoppelt. gNicht selten kommt es dann bei der Verweigerung der Auszahlung zu Streit über die Wirksamkeit des Vertragstextes.
Das BAG hatte über die Wirksamkeit einer Vereinbarung zu entscheiden, wonach der Arbeitnehmer eine der Höhe nach im Ermessen der Arbeitgeberin stehende Sonderzahlung erhalten sollte, wenn die Aktionäre eine Dividende erhalten und sich der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Fälligkeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet. Der Arbeitnehmer erhält diese Sonderzahlung zunächst über mehrere Jahre. Für das Jahr 2008 wurde ihm mitgeteilt, dass aufgrund der Finanzmarktkrise keine Dividende ausgezahlt werde, weshalb er auch keine Tantieme erhalte. Der Arbeitnehmer hielt die Regelung im Arbeitsvertrag für unwirksam und klage die Tantieme ein.
Das BAG wies die Klage letztinstanzlich ab. Die Bestimmung, dass eine Auszahlung nur bei Dividendenausschüttung erfolge, sei wirksam und stelle keine unangemessene Benachteiligung dar. Unwirksam sei allerdings der Teil der Regelung, die ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis voraussetze. Dies führe jedoch nicht zu einer Unwirksamkeit der gesamten Regelung, sondern nur dazu, dass diese Beschränkung gestrichen werden könne.
BAG, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 670/10
Autor: RA Markus Achenbach

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