Mammakarzinom übersehen
Wir haben für die Mandantin vor dem Landgericht Köln Schmerzensgeld (mindestens 35.000,00 €) und weiteren Schadensersatz eingeklagt.
Die Mandantin macht gegenüber den beklagten Ärzten im Wesentlichen geltend, dass diese ein Mammakarzinom übersehen haben, wodurch letztlich die linke Brust der Mandantin hat entfernt werden müssen. Insbesondere wirft die Mandantin den behandelnden Ärzten vor, dass ein mammographischer Befund falsch ausgewertet worden ist, soweit dort sogenannte Mikroverkalkungen (Verdichtungen) nicht erkannt wurden, die – hätte man sie erkannt – sofort den Verdacht auf ein Karzinom gerechtfertigt hätten.
Der Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln ist noch nicht beendet.

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