Mandantin vom OP-Tisch fallen lassen
Die Mandantin musste sich in dem in Anspruch genommenen Krankenhaus einer Gallenblasenentfernung unterziehen. Während der Operation haben die behandelnden Ärzte die Mandantin vom OP-Tisch fallen lassen.
Wir haben vor dem Landgericht Essen die Ansprüche der Mandantin eingeklagt. Auf Vorschlag des Gerichtes haben die Parteien sich dann darauf geeinigt, dass die Haftpflichtversicherung des beklagten Krankenhauses ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter Aufrechterhaltung ihres Sachvortrages einen Abfindungsbetrag in Höhe von 4.800,00 € zahlt.

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