Nicht rechtzeitig im Krankenhaus behandelt

 

Unser Mandant nimmt die behandelnden Ärzte in Anspruch, weil er trotz eindeutiger auf einen bereits eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Schlaganfall hindeutender Symptome nicht rechtzeitig im Krankenhaus behandelt worden ist. Im Wesentlichen wirft der Mandant vor, dass er nach der Einlieferung im Krankenhaus morgens gegen 10.30 Uhr den gesamten Aufnahmetag über nur beobachtet, hier nicht auf eine Intensivstation verlegt, ferner nicht die notwendige medikamentöse Behandlung (insbesondere Lyse-Therapie) vorgenommen/durchgeführt wurde.

Der Mandant leidet unter dauerhaften Schädigungen. Wir haben vor dem Landgericht Duisburg die erheblichen Ansprüche (vom Gericht festgesetzter Gegenstandswert: 341.250,00 €) des Mandanten eingeklagt.

Der Rechtsstreit ist noch nicht entschieden.

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