Nicht über Inhalt des Befundes informiert
Bei unserem Mandanten ist im Rahmen einer Tumornachsorge Ende des Jahres 2006 eine dringend rezidiv-verdächtige Struktur im Bereich der ehemaligen Nierenloge linksseitig aufgrund einer Computertomographie des Oberbauches nachgewiesen worden. Die Radiologen, bei denen die Computertomographie mit dem Nachweis des Rezidivs durchgeführt wurde, teilten dem Mandanten mit, der Befund werde an den behandelnden Hausarzt weitergeleitet, der diesen Befund auch erhalten hat. Herr Dr. M. hat dann den Mandanten nicht über den Inhalt dieses Befundes und das Ergebnis der Computertomographie unterrichtet, hat dem Mandanten insbesondere nicht mitgeteilt, dass nach dem Ergebnis der Computertomographie eine dringend rezidiv-verdächtige Struktur im Bereich der ehemaligen Nierenloge links aufgefunden wurde.
Hierdurch bedingt ist dann das große Lokalrezidiv erst ein knappes Jahr später festgestellt worden, konnte dementsprechend die dringend notwendige Revisionsoperation erst ein knappes Jahr verspätet durchgeführt werden.
Zwischen den Parteien war u.a. auch streitig, wie sich die gesundheitliche Situation des Mandanten entwickelt hätte, wenn er ein Jahr früher operiert worden wäre.
Die Mandantschaft, die ohne Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko eines Prozesses nur schwer auf sich hätte nehmen können, hat zur Abfindung der Ansprüche dann 25.000 € erhalten.

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