Prothesenwechsel aufgrund Fehlimplantation
Der Mandant litt unter einer zunehmenden Coxarthrose rechts mit progredienter (fortschreitender) Schmerzsymptomatik. Im Jahre 2007 wurde dem Mandanten eine Hüfttotalendoprothese rechts implantiert. Einen Tag nach Implantation wurde in der radiologischen Kontrolluntersuchung eine unterdimensionierte Schaftkomponente des Implantates festgestellt. Aus diesem Grunde erfolgte einen Tag später der Wechsel auf einen zementierten SPII Schaft.
Wir haben über die Krankenkasse eine Begutachtung in die Wege geleitet. Der Sachverständige des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Niedersachsen und im Lande Bremen stellte dann fest, dass im Rahmen der Implantation eines zementlosen Hüftendoprothesenschaftes es zu einer unzureichenden Verankerung des zu klein gewählten Schaftes im Oberschenkelknochen kam, hierdurch dann der Revisionseingriff am folgenden Tage notwendig wurde. Die intraoperative Fehleinschätzung wurde als fehlerhaft angesehen. Der Schaden für den Mandanten lag ausschließlich in der Belastung mit dem erneuten Eingriff; Dauerfolgen und Schäden lagen nicht vor.
Der Mandant hat für diese eine weitere Operation Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,00 € erhalten.

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