Schlaganfall nicht unmittelbar behandelt
Unsere Mandantin hat im März 2007 einen Schlaganfall erlitten, hat sich zeitnah in das in Anspruch genommene Krankenhaus begeben, konnte dort zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht unmittelbar behandelt werden, weil im Krankenhaus zeitgleich 4 Patienten mit der Verdachtsdiagnose eines Schlaganfalles sich in die Notaufnahme begeben hatten. Eine Lyse-Therapie (medikamentöse Auflösung von im Körper befindlichen Abflusshindernissen) ist nicht durchgeführt worden.
Die Mandantin leidet dauerhaft unter den Folgen des Schlaganfalles, hier insbesondere einer verlangsamten Sprechgeschwindigkeit und einem stockenden Sprachfluss. Auch liegt eine leichte motorische Störung vor.
Wir haben die Schadenersatzansprüche der Mandantin vor dem Landgericht Köln eingeklagt. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige hat dann Behandlungsfehler verneint, im Übrigen festgestellt, dass auch bei Durchführung einer Lyse-Therapie sich am Zustand der Mandantin nichts geändert hätte.
Die Ansprüche konnten daher nicht durchgesetzt werden.

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