Steifheit des Kniegelenkes
Der Mandantin ist im Jahre 2008 eine Knieendoprothese implantiert worden. Nach der Operation schwoll das Knie an, litt die Mandantin unter starken Schmerzen und einer Steifheit des Kniegelenkes. Es kam zu Reha-Aufenthalten und einer Revisionsoperation in dem in Anspruch genommenen Klinikum bei der dann Verklebungen gelöst wurden.
Der Zustand des Knies besserte sich nicht; es bestanden nach wie vor Schmerzen, erhebliche Funktionsstörungen und –einschränkungen sowie erhebliche Beschwerden im Bereich des rechten Knies.
Im Rahmen einer Untersuchung und nachfolgenden Behandlung in einem anderen Klinikum wurde eine Fehlstellung von femuraler und tibialer Komponente des implantierten künstlichen Kniegelenkes festgestellt, so dass dann ein vollständiger Prothesenwechsel nebst Arthrolyse durchgeführt werden musste.
Die Mandantin wirft den behandelnden Ärzten vor, bei ihr im Jahre 2008 eine zu große Knieprothese schief und nicht achsengerecht eingesetzt zu haben, wodurch Folgeoperationen und jahrelange Schmerzen, Beeinträchtigungen, Bewegungseinschränkungen und Dauerschäden verursacht worden sind.
Wir haben die Ansprüche der Mandantin vor dem Landgericht Gießen eingeklagt (Schmerzensgeld von zumindest 50.000,00 € nebst weiterem Schadensersatz).
Der Fall ist noch nicht entschieden.
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