Streichung des Weihnachtsgelds bei wirtschaftlicher Notlage
Ist die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens so schlecht, dass der Arbeitgeber ohne die angestrebte Senkung der Personalkosten Insolvenzantrag stellen müsste, kann eine Streichung des Weihnachtsgeldes gerechtfertigt sein. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 1.3.2007 (Az. 2 AZR 580/05, veröffentlicht in NZA 2007, 1445) festgestellt. Diese Streichung erfolgte im entschiedenen Fall durch eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Änderungskündigung.
Selbst gegenüber ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern ist eine solche Änderungskündigung möglich; allerdings nur in der Form einer außerordentlichen Änderungskündigung.
Das BAG stellt in seiner Entscheidung allerdings hohe Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers. Notwendig ist der belegbare Vortrag, dass die Sanierung mit dem angestrebten Eingriff in die Arbeitsverträge steht und fällt. Auch müssen alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausgeschöpft worden sein.
Autor: RA Robert Erdrich

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