Streichung des Weihnachtsgelds bei wirtschaftlicher Notlage

Ist die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens so schlecht, dass der Arbeitgeber ohne die angestrebte Senkung der Personalkosten Insolvenzantrag stellen müsste, kann eine Streichung des Weihnachtsgeldes gerechtfertigt sein. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 1.3.2007 (Az. 2 AZR 580/05, veröffentlicht in NZA 2007, 1445) festgestellt. Diese Streichung erfolgte im entschiedenen Fall durch eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Änderungskündigung.

Selbst gegenüber ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern ist eine solche Änderungskündigung möglich; allerdings nur in der Form einer außerordentlichen Änderungskündigung.

Das BAG stellt in seiner Entscheidung allerdings hohe Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers. Notwendig ist der belegbare Vortrag, dass die Sanierung mit dem angestrebten Eingriff in die Arbeitsverträge steht und fällt. Auch müssen alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausgeschöpft worden sein.

Autor: RA Robert Erdrich

Arbeitsrecht | Erbrecht | Familienrecht | Schadensersatz- und

Schmerzensgeldrecht | Straf- und OWI-Recht | Verwaltungsrecht | Zivilrecht

 

 

 

Markt 26-32, 53111 Bonn                                                          Zum Profil

Unsere Tipps...

 

...für Ihren Besuch in der Anwaltskanzlei.

Erfahren Sie mehr

Fachanwälte bringen Ihnen Vorteile

Bei der Vielzahl von Rechtsgebieten

empfiehltes sich einen erfahrenen

Ansprechpartner zu haben.

Erfahren Sie mehr

Wichtige Adressen