Sturz beim Röntgen
Unser Mandant ist Ende des Jahres 2009 unter anderem mit hohem Fieber als Notfall mit dem Rettungswagen in die in Anspruch genommene Klinik eingeliefert worden. Im Rahmen der Röntgendiagnostik wurde unser Mandant dann fallen gelassen, zog sich hierbei eine mediale Schenkelhalsfraktur zu. Aufgrund falscher Mobilisation hat sich dann der Bruch verschoben, woraufhin ein Implantat eingesetzt werden musste.
Im Wesentlichen haben wir zwei Vorwürfe erhoben: die behandelnden Ärzte hatten ganz eindeutig ihnen obliegende Sorgfaltspflichten verletzt, indem nicht verhindert wurde, dass unser Mandant hat stürzen können und sich beim Sturz einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen hat. Bei unserem Mandanten lagen zum Aufnahmezeitpunkt ein reduzierter Allgemeinzustand und hohes Fieber vor. Ferner hatten die behandelnden Ärzte Kenntnis von der Vorerkrankung und Herzschwäche unseres Mandanten, so dass er hätte beaufsichtigt und ein Sturz hätte vermieden werden müssen. Zudem hatten wir vorgeworfen, dass das Pflegepersonal unseren Mandanten während des anschließenden stationären Aufenthaltes so rabiat mobilisiert hatte, dass die Fraktur sich verschoben hatte. Das in Anspruch genommene Klinikum hatte auf unser Anspruchsschreiben hin sich zunächst eingelassen, man habe keine Fehler begangen, der Sturz sei unvermeidbar gewesen und anschließende Mobilisationen seien komplikationslos durchgeführt worden. Das Klinikum hatte hier indes übersehen, dass uns bereits ein internes Verlaufsprotokoll eines der in Anspruch genommenen Ärzte vorlag, mit dem unter anderem wörtlich hervorgehoben wurde: "Leider wurde die Anordnung Mobilisierung etwas sehr heftig in die Tat umgesetzt, Schwester ... mobilisierte den Patienten alleine ohne weitere Hilfe und führte ihn, statt auf den Nachtstuhl zu setzen, auf die Toilette".
Das Klinikum hat dann nach langen Verhandlungen an den Mandanten Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 € gezahlt.

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