Zu lange Schrauben bei Handgelenkoperation verwendet
Die Mandantin ist im Jahre 2002 im Bereich des rechten Handgelenkes operiert worden. Hierbei ist es zu einer Verletzung der Strecksehnen an der rechten Hand des Zeige- und Mittelfingers durch zu lange Schrauben gekommen, was erst im Jahre 2008 durch den nachbehandelnden Operateur festgestellt worden ist. Der im Jahre 2008 nachbehandelnde Operateur hatte zum Vorteil der Mandantin intraoperativ Fotos angefertigt, mit denen die damalige Ruptur der Strecksehnen mit Penetration der Schrauben im Strecksehnenfach und die Verletzung der Strecksehnen aufgrund der zu langen Schrauben nachgewiesen werden konnte.
Wir haben für die Mandantin, die ohne Rechtsschutzversicherung einen Prozess nicht hätte finanzieren können, außergerichtlich eine Abfindungszahlung in Höhe von 15.000,00 € erreichen können.

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