• Herzlich Willkommen!

    Die Kanzlei

    Wir sind eine im Wesentlichen zivilrechtlich orientierte Rechtsanwaltskanzlei, die Herr Rechtsanwalt Linke vor 10 Jahren gründete. Er ist seit über 20 Jahren Rechtsanwalt und war auf vielen Gebieten tätig. Fachanwaltschaften bestehen auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts sowie des Bau- und Architektenrechts.
    Aus mehrjähriger Beschäftigung Herrn Linkes bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ergab sich ein Tätigkeitsschwerpunkt auf diesem Gebiet. Und seit 2007 ist er Mediator.

    Herr Rechtsanwalt Sanders gehört der Kanzlei seit 2005 an und ist seit 2008 Fachanwalt für Miet - und Wohnungseigentumsrecht.
    Herr Sanders betreut daneben schwerpunktmäßig noch das Verwaltungsrecht.

    Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit beider Anwälte ist das Verkehrs- und Kfz.-Recht.

    Wir betreiben aus Überzeugung eine überschaubare Kanzlei, da uns nicht am kostenträchtigen Schein und dazu nötigen Umsatz gelegen ist, sondern vielmehr daran, für Sie da zu sein mit interessengerechtem, persönlichen und erfolgreichem Einsatz.

    Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

    Stefan Linke & Christian Sanders Rechtsanwälte

  • Baurecht

    Baurecht

    Auf dem Gebiet des privaten Baurechts bearbeiten wir Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Erstellung, Instandhaltung oder Renovierung von Häusern, Eigentumswohnungen und sonstigen Gebäuden stehen. Das sind

    • Fragen der Vertragsgestaltung
    • Fragen im Rahmen der Bauausführung
    • Fragen der Gewährleistung und Haftung
    • Fragen der Anspruchssicherung
    • Fragen der Vergütung
    • Fragen nach alternativen Konfliktlösungen.

    Ob Sie als Bauherr bzw. Auftraggeber oder als Architekt oder Bauunternehmer bzw. Handwerksbetrieb daran beteiligt sind: Wir vertreten Ihre Interessen sowohl bei der außergerichtlichen Auseinandersetzung als auch vor Gericht. Baurechtliche Auseinandersetzungen bedeuten oftmals umfangreiche und kostenträchtige Verfahren. Da ist der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht gefragt, der nach zusätzlicher Ausbildung geprüft und mit nachgewiesener praktischer Erfahrung sowie regelmäßigen Fortbildungen über den möglicherweise entscheidenden Wissensvorsprung verfügt.

    Notwendige Verfahren sollten im Interesse aller Beteiligten effizient und zügig angegangen werden, indem Beweise möglichst bald gesichert und Anträge bei Gericht zielstrebig gestellt werden.

    Jedoch sollten wegen des damit verbundenen (Kosten-)Aufwands die Möglichkeiten zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung nicht vernachlässigt werden. Dabei kommt es auf eine effektive und konstruktive Führung der Verhandlungen an. Streit wird vermieden durch faire Verträge und Vereinbarungen, durch frühzeitiges Ansprechen von Problemen, dokumentierten Bauablauf; Mediation, Schiedsgutachten, Schlichtungsverfahren. Dazu sollte Ihr Anwalt nicht nur über Fachkompetenz, sondern auch über die Erfahrung und das Einfühlungsvermögen verfügen, die Art und Weise der Auseinandersetzung zu beherrschen.

    In über 20 Jahren bin ich sowohl im Vorfeld vertragsgestaltend, als auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung tätig - ob sie nun einvernehmlich oder streitig erfolgt -, mit dieser Berufserfahrung Fachanwalt und damit der Anwalt für Ihr Bauvorhaben.

    Gern stelle ich dem Mandat ein Gespräch über die Kosten voran. Rechtsanwalt Stefan Linke

  • Erbrecht

    Erbrecht

    Das Erbrecht ist ein ebenso komplexes wie kompliziertes Rechtsgebiet und guter Rat ist Geld wert. Als Fachanwalt für Familienrecht hatte ich u.a. einschlägige Kenntnisse unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge auch zum Erbrecht nachzuweisen. Mein besonderes Augenmerk gilt nicht nur der Praxis auf diesem Rechtsgebiet, sondern auch der Fort- und Weiterbildung.

    I. Vorbeugung

    Die meisten verlassen sich auf die gesetzliche Erbfolge, die auch sehr weitgehend geregelt ist. Im Einzelfall kann sie aber erhebliche Nachteile mit sich bringen.

    Auf Ihren Fall abgestimmte Regelungen können diese Nachteile vermeiden. Unsere Aufgabe ist die Testamentsgestaltung unter Ausschöpfung aller rechtlicher Möglichkeiten, um Ihren letzten Willen auch umzusetzen – und zwar unter Vermeidung der für Sie und Ihre Erben u.U. damit verbundenen Nachteile. Dazu gehören nicht zuletzt steuerliche Belange und wir schalten bei Bedarf unsere kooperierenden Steuerberater ein.

    Soll also vorgebeugt werden, ist das gesamte Umfeld zu berücksichtigen. Darüber müssen Sie uns informieren:

    • Wer soll erben, wer danach, wer nicht?
    • Was soll vererbt werden? (Liste der Vermögensgegenstände mit Wertangabe)
    • Gibt es schon eine letztwillige Verfügung (z.B. Testament oder Erbvertrag)? Wurde ein Ehevertrag geschlossen?
    • Benötigen Sie ein sog. Patiententestament bzw. eine Vorsorgevollmacht?

    II. Erbfall

    Sind Sie Erbe und/oder Pflichtteilsberechtigte/r, sehen wir als unsere Aufgabe, Ihre Interessen mit Nachdruck zu vertreten. Dies geschieht sicherlich zunächst mit dem Ziel möglichst konfliktfreier Abwicklung, um einerseits den Familienfrieden zu wahren, andererseits langwierige und u.U. kostspielige Gerichtsverfahren zu ersparen. Wie im Familienrecht bedarf es dabei nicht nur rechtlicher Kompetenz, sondern auch eines mit langjähriger Erfahrung gewonnenen Fingerspitzengefühls, um Interessenkonflikte dauerhaft und erfolgreich für Sie zu lösen.

    Und ist der Rechtsstreit nicht mehr zu umgehen, werden wir mit derselben Kompetenz und Erfahrung Ihre rechtlich begründeten Interessen dem Gericht vortragen und durchsetzen.

    Stefan Linke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Mediator (DAA)

  • Familienrecht

    Familienrecht

    Das Familienrecht ist vor allem gefragt

    • zu den Folgen des Getrenntlebens und der Scheidung von Eheleuten
    • zu den Unterhaltsverpflichtungen unter Verwandten und
    • zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit den Kindern
    • Und schließlich spielen mit der gesellschaftlichen Entwicklung die nichteheliche Lebensgemeinschaft und Lebenspartnerschaft eine immer größere Rolle.

    In familiären Auseinandersetzungen ist der Fachanwalt für Familienrecht gefragt, der nach zusätzlicher Ausbildung geprüft und mit nachgewiesener praktischer Erfahrung sowie regelmäßigen Fortbildungen über den möglicherweise entscheidenden Wissensvorsprung verfügt. Die individuelle Beratung und Vertretung durch den Anwalt Ihres Vertrauens wird nach wie vor nicht durch Bücher, an der telefonischen Hotline oder online ersetzt.

    Meine Arbeit für Sie ist daher durch Erreichbarkeit und persönliche Betreuung, das bedeutet genaue Kenntnis Ihres Bedarfs bestimmt.

    Dabei geht es nicht nur um die bloße Scheidung, sondern auch um deren Folgen für Ihre Zukunft, z. B. was Unterhalt, elterl. Sorge und Umgang mit den Kindern, die Verteilung von Hausrat und Vermögen (u.a. Zugewinnausgleich) sowie der Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich) angeht.

    Und da Sie einander auch nach einer Auseinandersetzung noch „erhalten“ bleiben - etwa als Eltern gemeinsamer Kinder oder über fortdauernde Unterhaltsverpflichtungen - sollte Ihr Anwalt nicht nur über Fachkompetenz, sondern auch über die Erfahrung und das Einfühlungsvermögen verfügen, die Art und Weise der Auseinandersetzung zu beherrschen.

    In über 20 Jahren bin ich sowohl im Vorfeld vertragsgestaltend, als auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung tätig - ob sie nun einvernehmlich oder streitig erfolgt -, mit dieser Berufserfahrung seit mehreren Jahren Fachanwalt für Familienrecht und stehe Ihnen damit zur Seite.

    Gern stelle ich dem Mandat ein Gespräch über die Kosten voran.

    Stefan Linke
    Rechtsanwalt und Fachanwalt u.a. für Familienrecht, Mediator (DeutscheAnwaltsAkademie), Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht (Deutscher AnwaltVerein)

  • Mietrecht

    Mietrecht

    Das Mietrecht hat ganz überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohn - und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Gerade das Mietrechts ist bei weitem nicht nur durch das Gesetz, sondern auch durch die Rechtsprechung geregelt. In jüngster Zeit fallen dabei vor allem Mietvertragsklauseln der richterlichen Prüfung immer wieder zum Opfer. Umso wichtiger ist es, schon bei Vertragsschluss prüfen zu lassen, ob der vorgesehene Vertrag überhaupt Bestand hat, ob er vorteilhaft ist oder nicht.
    Herr Rechtsanwalt Christian Sanders ist seit Jahren für Mieter, Hausverwaltungen sowie Vermieter tätig.
    Seit 2008 ist Herr Rechtsanwalt Sanders Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Mitglied beim Deutschen Mietgerichtstag e.V.

    Unsere Tätigkeiten für Mieter:

    • Wir beraten Sie bei der vorzeitigen Beendigung von befristeten Mietverträgen.
    • Wir prüfen die Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln und fordern gegebenenfalls zu Unrecht gezahlte Beträge zurück.
    • Wir fordern zu Unrecht einbehaltene Mietkautionen zurück und helfen Ihnen bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Rechte nach Beendigung des Mietverhältnisses.
    • Wir beraten und helfen bei der Übernahme von Mietschulden durch das Sozialamt o.a. und setzen Räumungsschutzanträge gerichtlich durch.
    • Wir machen Mietminderungsansprüche aufgrund von Mängeln des Mietobjekts mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen für Sie geltend.

    Unsere Tätigkeiten für Vermieter:

    • Wir beraten Sie bei der Prüfung der Bonität des Mieters und benennen Möglichkeiten zur vertraglichen Absicherung Ihrer Mieten.
    • Wir beraten bei Abschluss von Mietverträgen.
    • Wir erstellen und beraten bei der Abfassung von Mietverträgen - insbesondere bezüglich Schönheitsreparaturklauseln - und bei der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen.
    • Wir treiben offene Mieten sowie Betriebskostennachzahlungen ein.
    • Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Mietzinserhöhungen.
    • Wir sorgen für eine möglichst zügige Räumung mittels gerichtlicher Räumungsklage.
    • Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Rechte nach Beendigung des Mietverhältnisses.


    Rechtsanwalt Christian Sanders

  • Verkehrsrecht

    Verkehrsrecht

    Mit dem Verkehrsrecht hat jeder als Verkehrsteilnehmer, ob als Fahrer oder Fußgänger, täglich zu tun.

    m Schadensfall achten wir darauf, dass Sie Ihr Recht und Geld möglichst schnell und unkompliziert bekommen. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung des Schadens mit der Versicherung des Unfallgegners, die Bearbeitung des Sachverständigengutachtens und die Durchsetzung aller Ihnen zustehenden Schadenspositionen, wie Reparaturkosten, Minderwert, Mietwagenkosten/ Nutzungsausfall, Auslagenpauschale und so weiter und so fort.
    Zur Unfallregulierung zählt neben der Geltendmachung von Sachschadensersatz auch die Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs und der Ersatzes von Verdienstausfall sowie evtl. der Antrag auf Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente.

    Um eine angemessene Entschädigung und eine schnelle Abwicklung sicherzustellen, sollte die Einschaltung eines Rechtsanwaltes möglichst früh erfolgen. Soweit der Unfallgegner den Schaden zu tragen hat, gehören die Rechtsanwaltskosten zu den von seiner Versicherung zu bezahlenden Schadenspositionen.

    Ferner stehen wir Ihnen gerne im Bereich des verkehrsrechtlichen Straf - und Ordnungswidrigkeitenverfahrens, sowie im verwaltungsgerichtlichen Führerscheinverfahren zur Seite.

    Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie bei Auseinandersetzungen nach (Ver-)Kauf und in Gewährleistungsangelegenheiten beim Pkw-Kauf (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) sowie in versicherungsrechtlichen Fällen.

    Im Einzelnen helfen wir bei folgenden Themen:

    • Kaufvertrag, Lieferung und Lieferverzug
    • Geltendmachung und Abwehr von Mängelrügen, Nacherfüllung, Nachbesserung, Rücktritt
    • Minderung, Garantie und Produkthaftung



    Stefan Linke, Rechtsanwalt
    Christian Sanders, Rechtsanwalt

Stefan Linke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Mediator

  • geboren 1956 in Bremen
  • Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Hamburg
  • Referendariat bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg
  • Rechtsanwalt seit Dezember 1986 in Kanzleien in Hamburg, Bremen, Xanten, Düren und Aachen
  • Gründung der eigenen Kanzlei 1998 in Aachen
  • Fachanwalt für Familienrecht seit 1999
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2006
  • Mediator (Deutsche Anwaltsakademie) seit 2007



Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Köln, Aachener Anwaltverein
  • der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht (DeutscherAnwaltVerein)
  • der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Architektenrecht (DeutscherAnwaltVerein)

Christian Sanders

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • geboren 1976 in Duisburg
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Justus- Liebig Universität in Giessen
  • Referendariat am Landgericht Aachen sowie am Amtsgericht Eschweiler
  • Zulassung als Rechtsanwalt 2005
  • Seit 2008 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Mitglied des Deutschen Mietgerichtstages e.V.

Adresse

Theaterstraße 66
52062 - Aachen

Telefon & Fax

Telefon

0241 40 19 230

Fax

0241 40 19 232

E-Mail & Internet

Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften

  • Familienrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Schwerpunkte

  • Bau- und Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht