• Herzlich Willkommen!

    Ich nehme mir Zeit für Sie!

    Angelo Li Puma

    Als Anwalt verstehe ich meine Tatigkeit in erster Linie als Dienstleistung für meine Mandanten, die mit unterschiedlichen Fragen, Problemen und Wünschen auf mich zukommen. Um Ihnen dabei behilflich zu sein, biete ich Ihnen zur Lösung Ihrer Probleme:

    • eine kompetente und umfassende Beratung und Betreuung,
      wobei ich auch stets die wirtschafltichen und finanziellen Aspekte
      des Anliegens im Auge behalte
    • eine kompetente und zügige Fallbearbeitung
      und Klärung Ihrer Rechtsfragen


    Dabei bin ich stets bemüht, Ihnen kurzfristig einen Besprechungstermin anzubieten und unverzüglich die ersten erforderlichen Maßnahmen für Sie zu ergreifen, d.h. zeitnah die ersten Schreiben für Sie zu erstellen oder die notwendigen Informationen einzuholen.

    Hierzu gehört auch, dass ich persönlich für Sie erreichbar bin und Sie stets über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Angelegenheit informiere. Ich gewährleiste Ihnen eine persönliche Betreuung und absolute Diskretion.

  • Kompetenz

    Kompetenz / Kanzleischwerpunkte

    Angelo Li Puma

    Tätigkeitsbereiche:

    • Allgemeines Zivilrecht (hierzu gehören
      Vertragsrecht, arbeitsrechtliche Beratung etc.)
    • Familienrecht
    • Forderungsmanagement
    • Steuerrecht


    Kooperationen:

    Durch die Zusammenarbeit mit den Steuerberatern Marliese und Gunter Debatin bin ich in der Lage, auch die steuerlichen und steuerrechtlichen Aspekte bei der Fallbearbeitung mit zu berücksichtigen.

    Zudem kann ich – bei Bedarf und vorheriger telefonischer Absprache – auch Besprechungstermine in deren Kanzlei (Durlacher Str. 95, 76646 Bruchsal) anbieten.

    Daneben besteht seit Jahren eine enge Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Anja Riedle in Bretten mit dem Schwerpunkt Erbrecht. Seit Dezember 2011 arbeiten wir in Bürogemeinschaft in Bretten zusammen.

  • Arbeitsweise

    Arbeitsweise

    Für die Bearbeitung Ihres Anliegens gilt für mich folgendes:

    Sie melden sich bei mir. Ich ...

    • vereinbare mit Ihnen schnellstmöglichst einen Besprechungstermin
    • melde mich bei Ihnen bis spätestens am nächsten Tag (Rückruf, E-Mail)

    Wie erfolgt dann die weitere Mandatsbetreuung? Ich ..

    • bespreche mit Ihnen in einem persönlichen Gesprächstermin (ggfls. auch telefonisch) alles
      Wesentliche und sorge dafür, dass die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden
    • halte Sie durch telefonische oder schriftliche Information über die aktuelle Entwicklung auf dem Laufenden
    • treffe mich vor wichtigen Terminen kurzfristig mit Ihnen, um noch einmal alles Wichtige mit Ihnen durchzugehen

    Welche Kosten kommen auf Sie zu? Ich ...

    • kläre Sie schon beim Erstgespräch über die entstehenden Kosten auf
    • behalte Ihre wirtschaftliche und finanzielle Situation stets im Auge
    • kläre Sie über die außergerichtliche Beratung und Vertretung auf der Basis des sog. Beratungshilfe-
      scheins und in Gerichtsprozessen über die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe auf
    • vereinbare fallabhängig und bei Bedarf mit Ihnen Pauschalhonorar- oder Stundensatzvereinbarungen

    Wie lange dauern die Besprechungen und die Mandatsbearbeitung? Dies ist unterschiedlich, aber ...

    • ich nehme mir für Sie die Zeit, die dafür notwendig ist

    Oftmals müssen für die Fallbearbeitung wichtige Informationen gesammelt, der Sachverhalt ermittelt und die persönliche Situation der Betroffenen eingehend besprochen werden. Ein erster Besprechungstermin aber auch eine bloße Erstberatung können daher in der Regel nicht unter einer Stunde abgewickelt werden.

    • Ich versuche die schnellstmögliche Erledigung zu erreichen und nehme dabei Rücksicht
      auf Ihre persönlichen Belange
    • Ich bespreche die notwendige Vorgehensweise vorab ausführlich mit Ihnen
  • Kosten

    Gegenstandswerte

    Anwaltskosten Kosten RechtsanwaltDie Kosten einer Vertretung oder einer Beratung besprechen wir gleich beim ersten Gespräch! Andernfalls können Sie mich ruhig darauf
    ansprechen.

    Anwaltskosten fallen sowohl bei der Beratung, wie auch bei der außergerichtlichen Vertretung und auch bei der gerichtlichen Tätigkeit an.

     

    Kosten der außergerichtlichen Vertretung / Beratung:

    • Erstberatung

    Die Kosten einer umfangreichen Erstberatung betragen für  Sie maximal 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Dies ist so auch im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehen, wenn nichts Abweichendes zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt vereinbart wurde.

    • Rechtsschutzversicherung

    Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, dann übernimmt diese in der Regel auch die Kosten einer Erstberatung.

    • Weitere Beratung und sonstige außergerichtliche Tätigkeit

    Schließt sich nach der Erstberatung eine weitere Beratung an oder muss eine außergerichtliche Tätigkeit erfolgen, werden die bereits gezahlten Kosten der Erstberatung im Regelfall auf die weitere Tätigkeit nach den gesetzlichen Vorgaben angerechnet.

    Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, dann übernimmt diese in der Regel auch diese Kosten.

    • Abrechnung auf Basis des Gebührenwerts / Gebührenvereinbarung

    Grundsätzlich rechnet der Anwalt die Gebühren für seine Tätigkeit (außergerichtlich, wie auch gerichtlich) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.

    Abrechnungsbasis seiner Gebühren ist der sogenannte Streit- oder Gebührenwert bzw. Verfahrenswert. Dieser wiederum ist ebenfalls gesetzlich geregelt und orientiert sich i.R.d am Wert der Angelegenheit.

    Beispiel: Haben Sie beispielsweise eine Forderung in Höhe von 2.000,00 Euro, die außergerichtlich geltend gemacht werden soll, so ist der Wert der Angelegenheit 2.000,00 Euro.

    Bei einem hohen Streitwert, bei dem der Aufwand des Rechtsanwalts sich in Grenzen hält, können unter Umständen sehr hohe Kosten entstehen. Daher gebe ich Ihnen die Möglichkeit bei hohen Streitwerten eine Gebührenvereinbarung abzuschließen, um Kosten zu sparen. Dies ist jedoch bislang nur bei der außergerichtlichen Vertretung möglich.

    • Beratungshilfe

    In Fällen, in denen die finanziellen Verhältnisse des Mandanten es nicht zulassen, die Kosten des Rechtsanwalts selbst zu bezahlen, gibt es die Möglichkeit der außergerichtlichen Beratung und Vertretung auf Basis des sogenannten Beratungshilfescheins, der beim zuständigen Amtsgericht vom Mandanten beantragt wird.

    In diesem Falle übernimmt die Staatskasse die Kosten der außergerichtlichen Beratung und Vertretung.

    Kosten der gerichtlichen Vertretung

    • Abrechnung auf Basis des Streitwerts / Verfahrenswerts

    Auch hier rechnet der Anwalt seine Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.

    Abrechnungsbasis seiner Gebühren ist hier ebenso der so genannten Streit- oder Gebührenwert bzw. Verfahrenswert.

    Beispiel: Einreichung einer Klage auf Zahlung von 3.000,00 Euro

    Zunächst einmal ist der Streitwert zu ermitteln. Dieser ist hier der Wert der Angelegenheit, also 3.000,00 Euro.

    Des Weiteren fallen noch die sogenannten Gerichtskosten an, die in der Regel bei der Einreichung einer Klage vom Kläger an das zuständige Gericht zu zahlen sind. Ohne die Einzahlung der Gerichtskosten kann das gerichtliche Verfahren nicht beginnen (Ausnahme: Bewilligung von Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe).

    Anwaltskosten fallen hier für den Klageantrag, die weitere Korrespondenz mit der Gegenseite und für die Vertretung im Gerichtstermin an. Im vorgenannten Beispiel wären dies, sofern nicht noch ein Vergleich in der Gerichtsverhandlung erfolgt, derzeit 586,08 Euro (incl. MwSt).

    Hinzu kommen die Gerichtskosten von 267,00 Euro, die zunächst ebenfalls vom Kläger zu zahlen sind.

    Grundsätzlich bezahlt zunächst jede Partei den von ihm beauftragten Rechtsanwalt selbst. Je nachdem wie am Ende die Gerichtsentscheidung erfolgt, müssen z.B. im Falle des Obsiegens, die Kosten von der der Gegenseite getragen werden. Im Falle des Unterliegens trägt man am Ende die eigenen und die Kosten der Gegenseite. Oder sofern nur ein Teil der Forderung anerkannt wird, auch nur den entsprechenden Teil der Kosten (Kostenquote).

    • Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

    Bei eingeschränkten finanziellen Verhältnissen kommt die Möglichkeit in Betracht, für die Kosten eines Gerichtsverfahrens, also insbesondere für die Anwalts- und Gerichtskosten, Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

    Hierfür muss der Mandant seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dem Gericht gegenüber erläutern.

    Wird dem Mandanten danach Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe bewilligt, sei es ratenfrei oder mit Raten, entfällt in der Regel die Verpflichtung für den Antragsteller eine Vorauszahlung für die Gerichtskosten erbringen zu müssen.

    Ob die Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe ratenfrei oder in Raten gewährt wird, hängt von Ihren finanziellen Verhältnissen ab. Dementsprechend verhält es ich auch im Falle einer späteren Rückzahlung der durch die Staatskasse verauslagten Anwalts- und Gerichtskosten. Im Regelfall sind Ihre späteren Rückzahlungen jedoch geringer als die tatsächlich entstandenen Kosten.

  • Kontakt

    Kontakt / Termin vereinbaren

    rechtsanwalt-bretten-bruchsalWenn Sie einen Besprechungstermin
    mit mir vereinbaren wollen, dann

    • rufen Sie mich an unter der
      Telefonnummer
      0 72 52 / 96 64 84

    Sollte ich nicht persönlich erreichbar sein, hinter- lassen Sie im Sekretariat eine Rückrufnummer
    und ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.

    • oder schreiben Sie mir eine E- Mail an info@rechtsanwalt-lipuma.de und schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen, ihren Terminswunsch und eine Telefonnummer unter der ich Sie erreichen kann. Ich melde mich dann ebenfalls schnellstmöglich bei Ihnen.


    Das erste Telefonat kostet Sie zunächst nichts. In diesem ersten – unverbindlichen – Vorgespräch werden wir zunächst kurz ihr Anliegen besprechen und danach entscheiden, ob ein weiteres Beratungsgespräch stattfinden wird.

    Als Besprechungsorte kann ich Ihnen meine Kanzleiräume in Bretten (Bahnhofstr. 4, 75015 Bretten – in Bürogemeinschaft mit der Rechtsanwältin Anja Riedle) und / oder in Bruchsal (Durlacher Str. 95, 76646 Bruchsal – Kanzleiräume der Steuerkanzlei Debatin) anbieten.

    In Bruchsal allerdings nur nach vorheriger Terminsvereinbarung!

Angelo Li Puma

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Steuerrecht

 

 

 

Über mich:

  • geboren 1965 in Karlsruhe und aufgewachsen in Bretten
  • 1985 Abitur in Bruchsal (Wirtschaftsgymnasium Bruchsal)
  • 1985 – 1987 Ausbildung zum Steuerfachgehilfen in Bruchsal
  • 1987 – 1990 Zivildienst im Kreiskrankenhaus Bretten (Personalbüro)
  • Ab 1990 Beginn eines Fremdsprachenstudiums
    an der Universität Heidelberg
  • Ab 1991 Studium der Rechtswissenschaften
    in Heidelberg und Ferrara (Italien)
  • 1996 bis 1999 Referendariat in Karlsruhe

Qualifikation:

  • Seit 2000 Zulassung zur Anwaltschaft
  • Zunächst Tätigkeit als Rechtsanwalt in Heidelberg
    (Kanzlei Herzog & Kollegen)
  • Daneben seit 2000 Dozent bei der IFAS AG Heidelberg (Existenzgründungsseminare)
    und seit 2005 Dozent bei der IHK Heilbronn
  • 2004 – 2011 selbständiger Rechtsanwalt in Bruchsal
    in Bürogemeinschaft mit der Steuerkanzlei Gunter und Marliese Debatin
  • Seit Dezember 2011 selbständiger Rechtsanwalt in Bretten
    in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Anja Riedle
  • Daneben Streitschlichter bei der Gütestelle beim AG Bruchsal
  • Fachanwalt für Steuerrecht seit 2007
  • Fachanwalt für Familienrecht seit 2011

Mitgliedschaften:

  • DAV (Deutscher Anwalt Verein)
  • Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
  • Anwaltsverein Karlsruhe e.v.
  • Deutsch-Italienische Juristenvereinigung
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein

Adresse

Bahnhofstraße 4
75015 - Bretten

Telefon & Fax

Telefon

07252 96 64 84 

Fax

07252 9664 85

E-Mail & Internet

Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften

  • Familienrecht
  • Steuerrecht

 

Schwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Kaufrecht
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht
  • Steuerrecht
  • Zivilrecht

Pflichtangaben