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    hünlein rechtsanwälte: Engagierte und kompetente Interessenvertretung.

     

    Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und private Mandanten vertrauen auf uns: hünlein rechtsanwälte.

    Auf unseren Fachgebieten bieten wir unseren Mandanten eine persönliche und fundierte Beratung sowie eine starke und ergebnisorientierte Vertretung ihrer Interessen in Prozessen und außergerichtlichen Verhandlungen.

    Unsere Fachanwälte konzentrieren sich auf:

    • Arbeitsrecht
    • Bau- und Architektenrecht
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Verwaltungsrecht

    Durch unsere langjährige und umfassende Erfahrung sowie ständige Fortbildung in den genannten Bereichen können wir Ihnen als spezialisierte Rechts- und Fachanwälte ein Höchstmaß an Fachwissen, Professionalität und Qualität zusichern. Weil sich Ihr Beratungsbedarf nicht immer planen lässt – insbesondere im Prozess – stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit auch kurzfristig mit Rat und Rechtsbeistand zur Verfügung.

  • Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht

    Herr Rechtsanwalt Erich Hünlein ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und bietet Arbeitnehmern, Führungskräften und Unternehmen sowie entsprechenden Institutionen (Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung) vollumfängliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts einschließlich der Prozessführung vor den Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

    Herr Rechtsanwalt Hünlein steht als Ansprechpartner in den genannten Bereichen zur Verfügung, u.a. bei:

    • Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
    • Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis aller Art,

      insbesondere

    • Abfindung, Schadensersatzansprüche, Lohnansprüche, Bonus, Höhergruppierung etc.
    • Prüfung und Ausarbeitung von Verträgen
    • Betriebliche Altersversorgung
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag)
    • Ansprüche nach dem AGG (insbesondere Schadensersatz, Entschädigung).

     

    Aber auch auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts ist Herr Rechtsanwalt Hünlein intensiv tätig, vor allem bei Fragen des Betriebsverfassungsrechts, wie etwa

    • Betriebsvereinbarung
    • Geltendmachung und Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten der Betriebsräte
    • Interessenausgleich und Sozialplan

     

    Ferner ist Herr Hünlein Ihr Ansprechpartner für das Schwerbehindertenrecht, z.B.

    • Beratung und anwaltliche Vertretung der Schwerbehindertenvertretung
    • Integrationsvereinbarung
    • Besonderes Kündigungsschutzrecht der Schwerbehinderten


    Außerdem vertritt Herr Hünlein Handelsvertreter in Auseinandersetzungen aller Art, einschließlich der Prozessführung vor den deutschen Gerichten. Hierbei ist er insbesondere Ihr Ansprechpartner für

    • Handelsvertreteransprüche aller Art
    • Provisionen
    • Handelsvertreterausgleichsanspruch gem. § 89 b HGB
    • Schadensersatz
    • Aushandeln von Verträgen aller Art
  • Bau- und Architektenrecht

    Bau- und Architektenrecht

    Rechtsanwalt Michael Kurtztisch berät und vertritt neben gewerblichen Bauunternehmen und Handwerksbetrieben auch private Bauherren, Architekten, Ingenieure und Fachplaner in allen Fragen des Bau- und Architektenrechts u. a. bei:

    • Vertragsprüfung
    • Ausschreibung und Vergabe
    • Vertragsabschluss und Kündigung
    • Störungen im Bauablauf, Bauzeitverzögerungen
    • Baumängel und Gewährleistung
    • Vorbereitung und Führung von Bauprozessen, Begleitung von Sachverständigengutachten
    • Außergerichtliche Streitschlichtung, Mediation und Vergleichsvereinbarungen


    Im Immobilienrecht und im Bereich der Gewerbemiete gehört zu unserer Tätigkeit:

    • Gestaltung und Prüfung von Verträgen (u. a. Kaufverträge für Grundstücke, Maklerverträge)
    • Beratung bei Kauf und Verkauf, Mängeln, Grundstücksbewertung, Rückabwicklung
    • Prozessführung (Klagen auf Kaufpreiszahlung, Gewährleistung)


    Im Bereich Öffentliches Baurecht umfasst die Mandantenbetreuung u. a.:

    • Beratung im Bauplanungsrecht (u. a. Zulässigkeit bzw. Gebietstauglichkeit von Bauvorhaben)
    • Außergerichtliche Beratung im Bauordnungsrecht (Baustopp, Abrissverfügung, Rückbau)
    • gerichtliche Vertretung (u. a. Klagen und Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten)
  • Bank- und Kapitalmarktrecht

    Bank- und Kapitalmarktrecht

    Wir vertreten Bankkunden, Immobilienbesitzer und Anleger sowie Finanzdienstleister und Vermögensberater in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Die Fachanwälte Klaus Hünlein und Rolf Bertelsmeier stehen Ihnen hier für eine außergerichtliche Beratung ebenso wie für eine gerichtliche Vertretung zur Seite.

    Unsere Tätigkeiten im Schwerpunkt Bankrecht umfassen u. a.:

    • Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden
    • Zahlungsverkehr
    • Kreditvertragsvertragsrecht


    Im Schwerpunkt Kapitalanlagerecht befassen wir uns u. a. mit:

    • Wertpapierhandel
    • Depot- und Investmentgeschäft
    • Vermögensverwaltung
    • Anlageberatung
  • Inkasso und Forderungsmanagement

    Inkasso und Forderungsmanagement

    Die Rechtsanwälte Klaus Hünlein und Rolf Bertelsmeier vertreten zudem kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler in allen Belangen rund um das Inkasso und Forderungsmanagement.

    Zu den Tätigkeiten gehören z. B.:

    • außergerichtliche Geltendmachung
    • Mahnverfahren
    • gerichtliche Durchsetzung
    • effektive Beitreibung
  • Verwaltungsrecht

    Verwaltungsrecht

    Rechtsanwalt Klaus Hünlein ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht. In diesem weiten, für Laien oft undurchschaubaren Rechtsbereich berät er vorwiegend im Gewerberecht und öffentlichen Baurecht sowie bei allen Fragen rund um öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Konzessionen und Untersagungsverfügungen.

    Zudem befasst sich Rechtsanwalt Klaus Hünlein mit Fällen der Amts- und Staatshaftung.

    Im Gewerberecht gehören Selbständige, Gewerbetreibende, Freiberufler, Verbände und Unternehmen zu unserem Mandantenkreis. Dort beraten und vertreten wir u. a. bei:

    • Erteilung und Widerruf von Erlaubnissen (z.B. Schank- oder Gaststättenerlaubnis)
    • Konzessionen (z.B. Personenbeförderung)
    • Akkreditierungen (z.B. Prüflabore im Umwelt- und Medizinbereich)
    • Gewerbeuntersagung wg. Verstoß gegen Gewerbeordnung oder Handwerksordnung
    • Verfügungen nach dem BImSchG

    Gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Kurtztisch berät Herr Rechtsanwalt Klaus Hünlein zudem in allen Fragen des öffentlichen Baurechts.

Klaus Hünlein

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Verwaltungsrecht


Jahrgang 1954, seit 1988 als Rechtsanwalt zugelassen, ist zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Verwaltungsrecht.

Er vertritt geschädigte Wertpapieranleger gegenüber Banken und Vermögensverwaltern und berät Finanzdienstleister bei der Vermeidung von Haftungsrisiken und ist aufgrund seiner verwaltungsrechtlichen Expertise auch in aufsichtsrechtlichen Fragestellungen tätig.  

Klaus Hünlein ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, in der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht und in der ARGE für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Rolf Bertelsmeier

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

 

Jahrgang 1953, ist seit 2000 als Rechtsanwalt tätig und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Zuvor arbeitete er in verschiedenen Funktionen bei einer namhaften deutschen Immobilienbank. Er verfügt über langjährige Erfahrung und umfassendes Know-how im Bankgeschäft.

Michael Kurtztisch

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

 

 

Jahrgang 1969, Studium an der Georg-August-Universität in Göttingen, ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei hünlein rechtsanwälte tätig.

Michael Kurtztisch ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in der ARGE für Baurecht im DAV sowie in der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung der mittelständischen Wirtschaft (DASV).

Erich Hünlein

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

 



Jahrgang 1966 ist seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Erich Hünlein ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in der ARGE für Arbeitsrecht im DAV.

Adresse

Eschenheimer Anlage 1
60316 - Frankfurt am Main

Telefon & Fax

Telefon

069 48 00 78 90

Fax

069 48 00 78 950

E-Mail & Internet

Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Verwaltungsrecht


Schwerpunkte

  • Aktienrecht
  • Arbeitsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Forderungseinzug und Inkassorecht
  • Gesellschafts- und Unternehmensrecht
  • Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • Handelsvertreterrecht
  • Immobilienrecht
  • Ingenieurrecht
  • Kreditvertragsrecht
  • Maklerrecht
  • Recht der Bankenaufsicht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Verwaltungsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Wertpapierrecht
  • Zivilrecht