• Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht

    Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich auf allen Gebieten des Arbeitsrechts tätig.

    Kündigungsschutzrecht

    Dem Kündigungsschutzrecht kommt eine besondere Wichtigkeit zu.
    Der Ausspruch einer Kündigung ist wohl die einschneidenste Maßnahme in einem Arbeitsverhältnis. Auf Arbeitnehmerseite ist die wirtschaftliche Existenz auch der Familie bedroht, für den Arbeitgeber ist Rechtssicherheit hinsichtlich der Wirksamkeit der Kündigung von erheblicher Bedeutung. Aufgrund über 20-jähriger Berufstätigkeit kenne ich alle Facetten des Kündigungsschutzrechts.

    Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht

    Das kollektive Arbeitsrecht dreht sich um die Aufgaben und Rechte, insbesondere das jeweilige Mitbestimmungsrecht bei sozialen und personellen Angelegenheiten (Kündigung, Versetzung etc.), von Betriebsrat und Personalrat. Ich berate bezüglich Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen und übernehme die Vertretung in Beschlussverfahren vor den Arbeits- und Verwaltungsgerichten.

    Öffentlicher Dienst / Kirche

    Mit den Besonderheiten des Arbeitsrechts des öffentlichen Dienstes bin ich seit mehr als 20 Jahren bestens vertraut. Auch Mandate aus dem Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts (evangelische und katholische Kirche, Diakonie, Caritas, AVR – Arbeitsvertragsrichtlinien, Mitarbeitervertretung etc.) werden von mir betreut.

  • Beamtenrecht

    Beamtenrecht

    Ich stehe meinen Mandanten bei beamtenrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung. Bei Auseinandersetzungen hinsichtlich Besoldung, Beurteilung und Dienstfähigkeit werden Sie kompetent beraten und zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren und vor dem Verwaltungsgericht von mir vertreten.

    Die gilt auch im Zusammenhang von Auswahlentscheidungen bei Beförderungen. Sollten Sie bei Stellenbesetzungsverfahren benachteiligt werden, vertrete ich Sie im Konkurrentenstreitverfahren.

    Bei behaupteten Dienstvergehen unterstütze ich Sie im behördlichen Disziplinarverfahren und vertrete Sie bei Disziplinarklagen.

     

  • Sozialrecht

    Sozialrecht

    Im Sozialrecht stehe ich Ihnen in sämtlichen Fragen des Bezugs von Arbeitslosengeld I sowie des Schwerbehindertenrechts zur Seite.

    Häufig werden unrichtige Sachverhalte für eine Kündigung herangezogen, aufgrund derer die Agentur für Arbeit zunächst gleichwohl eine Sperrzeit von zwölf Wochen verhängt. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist man daher außer mit dem Wegfall des Arbeitseinkommens auch mit fehlendem Arbeitslosengeld konfrontiert.

    Für das Arbeitsrecht der Schwerbehinderten gelten besondere Bedingungen. Die Erlangung des Schwerbehindertenschutzes unterliegt den sozialrechtlichen Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX.

Ralf Pairan

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

 

 

 

 

Ralf Pairan ist seit 1992 als Rechtsanwalt tätig und seither auf das Arbeitsrecht (seit 1996 als Fachanwalt für Arbeitsrecht) spezialisiert:

„Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen auf dem Gebiet des Kündigungsschutzrechts einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten wie Abmahnung, Freistellung, Zeugnis, Änderungskündigung, Abfindung und des Betriebsverfassungsrechts.

Ich stehe Ihnen bei Streitigkeiten über den Inhalt eines Zeugnisses, bei Problemen mit der Vergütung, dem Urlaub, Mobbing, einer Teilzeitbeschäftigung oder der Befristung Ihres Arbeitsvertrages bei.

Auch bei Fragen hinsichtlich der Eingruppierung / Höhergruppierung und der im öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge (TVöD, TV-L) können Sie mich in Anspruch nehmen.

Da ich auch speziell im Bereich des öffentlichen Dienstes tätig bin, zählen auch Fragen des Beamtenrechts und des Personalvertretungsrecht zu den von mir betreuten Mandaten.“

Die Bezeichnung Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss sich auf diesem Fachgebiet permanent fortbilden.

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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht


Schwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Beamtenrecht
  • Dienstrecht
  • Disziplinarrecht
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Personalvertretungsrecht
  • Öffentliches Dienstrecht
  • Sozialrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Werkvertragsrecht