Ralf Pairan
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ralf Pairan ist seit 1992 als Rechtsanwalt tätig und seither auf das Arbeitsrecht (seit 1996 als Fachanwalt für Arbeitsrecht) spezialisiert:
„Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen auf dem Gebiet des Kündigungsschutzrechts einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten wie Abmahnung, Freistellung, Zeugnis, Änderungskündigung, Abfindung und des Betriebsverfassungsrechts.
Ich stehe Ihnen bei Streitigkeiten über den Inhalt eines Zeugnisses, bei Problemen mit der Vergütung, dem Urlaub, Mobbing, einer Teilzeitbeschäftigung oder der Befristung Ihres Arbeitsvertrages bei.
Auch bei Fragen hinsichtlich der Eingruppierung / Höhergruppierung und der im öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge (TVöD, TV-L) können Sie mich in Anspruch nehmen.
Da ich auch speziell im Bereich des öffentlichen Dienstes tätig bin, zählen auch Fragen des Beamtenrechts und des Personalvertretungsrecht zu den von mir betreuten Mandaten.“
Die Bezeichnung Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss sich auf diesem Fachgebiet permanent fortbilden.
Adresse
Unterer Hardthof 21a
35398 - Gießen
Telefon & Fax
0641 960 71 10 | ||
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E-Mail & Internet
E-Mail
rechtsanwalt@pairan.de
Internet
www.pairan.de
Rechtsgebiete
Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
Schwerpunkte
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