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    Wir über uns

    Ausrichtung unserer Kanzlei

    Wir beraten und vertreten mit fachlicher Kompetenz Privatpersonen, Freiberufler und Gewerbetreibende auf den wesentlichen Rechtsgebieten. Konflikte wollen wir für Sie schon im rechtlichen Vorfeld ausschließen. Sind Sie aber bereits in einen Streitfall verwickelt, weisen wir Ihnen den Weg zu einer verlässlichen und wirtschaftlichen Lösung Ihrer Angelegenheit.

    Vor Gericht und Behörden im ganzen Bundesgebiet sind wir Ihnen ein starker Partner und setzen unsere jahrzehntelange Erfahrung ein, Ihren Interessen zum Erfolg zu verhelfen.

    Erfordert es die Besonderheit des Rechtsfalles, ziehen wir ergänzend Rechtsmeinungen mit uns kooperierender Rechtsanwälte und Steuerberater für Sie hinzu.

    Unsere Fachbibliothek, der Zugang zu allen juristischen Datenbanken des Internets sowie auch unsere regelmäßigen Maßnahmen der eigenen Fortbildung garantieren Ihnen eine stets aktualisierte Grundlage unserer rechtsberatenden Tätigkeit.

    Wir verfügen über modernste Bürotechnik, die ein schnelles und effizientes Arbeiten ermöglicht.

    Unsere Honorare sind gesetzlich geregelt und berücksichtigen Ihre individuelle Situation.

    Erfordern es Ihre finanzielle Verhältnisse, arbeiten wir für Sie auch im Rahmen von staatlich gewährter Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

  • Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht

    Die arbeitsrechtlichen Gesetze regeln umfangreich die jeweiligen Rechte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ob Urlaubsansprüche, Vergütungsfragen, Rechte am Arbeitsplatz oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses, alles unterliegt speziellen Regelungen, die von den Vertragsparteien einzuhalten sind.

    Häufig findet ein Tarifvertrag für den betreffenden Gewerbezweig Anwendung, der die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses und ggf. seine Beendigung regelt sowie spezielle Fristen für die Kündigung und die Geltendmachung von Rechten aus dem Arbeitsverhältnis vorgibt.

  • Baurecht

    Baurecht

    In der Bauwirtschaft sind die Interessen von Bauherren und Bauunternehmern oft gegensätzlich. Hier muss schon bei der Bauausführung der Rechtsfrieden gesichert werden.

    Mängel am Bau sind ebenso zu vermeiden wie das säumige Zahlen von Baugeldern durch den Bauherren.

    Die VOB-B (Verdingungsordnung für Bauleistung) enthält im Falle ihrer Vereinbarung wichtige Regelungen und Fristen für die Parteien des Bauvertrages.

    Von Bedeutung ist vor der Planung eines  Bauvorhabens das öffentlich-rechtliche Bauplanungsrecht, das Art und Ausmaß des Bauvorhabens bestimmt. Solche Vorschriften sind im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der Behörde anzuwenden, die Entscheidung ist im Rechtsmittelverfahren nachprüfbar und kann gerichtlich angefochten werden.

    Das Architektenrecht ist sehr komplex. Hier kommt es auf genaue Kenntnis der Gesetze an, wenn der Architektenvertrag rechtssicher sein soll. Gesonderte Vereinbarungen über das Architektenhonorar bedürfen der Verhandlung vor Abschluss des Vertrages und sind schriftlich abzufassen.

  • Erbrecht

    Erbrecht

    Die Erbfolge regelt entweder das Gesetz (gesetzliche Erbfolge) oder ein vorhandenes Testament des Erblassers (gewillkürte Erbfolge).

    Die Formulierungen eines Testamentes und ihre Auswirkungen müssen wohl bedacht sein, die notarielle Form des Testamentes ist aber nicht notwendig. Vielmehr kann der Erblasser selbst mit rechtskundiger Hilfe sein Testament handschriftlich fertigen, es ist von ihm zu unterschreiben und sollte Ausstellungsort und Ausstellungsdatum enthalten.

    Wir entwerfen Ihnen gerne ein Testament nach Ihren Vorstellungen.

    Ein gesetzlicher Erbe kann auf den Pflichtteil gesetzt werden. Der Pflichtteil ist das Mindeste, was der gesetzliche Erbe aus der Erbmasse erhalten muss und bemisst sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

  • Familienrecht

    Familienrecht

    Bei Trennung und Scheidung sind viele Fragen zu klären:

    Der geringer verdienende Ehegatte und Kinder haben Anspruch auf hinreichenden Unterhalt, gemessen an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und den bisherigen Lebensverhältnissen. Nach dem neuen Unterhaltsrecht ist der erziehende Elternteil i.d.R. verpflichtet, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen, sobald das jüngste Kind 3 Jahre alt ist. Ausnahmen bestehen bei besonderen Defiziten des Kindes oder wenn nachweislich trotz hinreichender Bemühungen keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind vorhanden ist.

    Der nacheheliche Unterhalt kann auch der Befristung unterliegen. Die Voraussetzungen sind von dem jeweiligen Einzelfall abhängig. Die Ehe soll nach dem Willen des Gesetzgebers keinen Unterhalt auf Lebenszeit garantieren.

    Das Sorgerecht über die Kinder verbleibt in der Regel bei beiden Elternteilen, soweit dies dem Wohl der Kinder entspricht.

     

    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht, über die täglichen Notwendigkeiten der Kinder zu entscheiden, erhält aber der Elternteil, bei dem sich die Kinder auf Dauer aufhalten sollen. Dieser behält dann auch in der Regel die Ehewohnung.

    Den gemeinsamen Hausrat sollen die Ehegatten einvernehmlich unter sich aufteilen, bei Streit hilft das gerichtliche Hausratteilungsverfahren.

    Ist Vermögen bei den Eheleuten vorhanden wie Kontoguthaben, Wertpapiere, Grundstück u.a., ist der Zugewinnausgleich durchzuführen. Der innerhalb der Ehezeit erwirtschaftete Vermögenswert wird zu Gunsten des geringer vermögenden Ehegatten ausgeglichen.

    Die Scheidung ist mit Einwilligung des Ehegatten oder bei nachgewiesener Zerrüttung in der Regel nach einem Jahr Trennung möglich, andernfalls erst nach drei Jahren Trennung. In ganz seltenen Ausnahmefällen wird die Scheidung erst nach fünf Jahren Trennung ausgesprochen.

  • Strafrecht

    Strafrecht

    Jeder, der eine Straftat begangen hat, hat auch ein gesetzliches Recht auf Verteidigung. Die Tat und ihre Folgen für das Opfer sind für die Berurteilung des Falles von hoher Bedeutung, aber auch der Straffällige selbst, seine Persönlichkeit und die Prägung durch sein Umfeld sind von maßgeblichem Einfluss.

    Ein Strafverfahren erfordert schnelle und wirksame anwaltliche Vertretung bereits im Frühstadium des Ermittlungsverfahrens.

    Aussagen des Betroffenen vor der Polizei sollten vermieden werden.

    Das Opfer der Tat hat bei besonderer Schwere der Verletzung die Möglichkeit, im Prozess als Nebenkläger aufzutreten und kann vermögensrechtliche Ansprüche gegen den Täter aus der Tat dort geltend machen.

  • Verkehrsrecht

    Verkehrsrecht

    Insbesondere im Straßenverkehr gibt es zahlreiche Sachverhalte, die die Behörde veranlassen, einen Bußgeldbescheid zu erlassen, so z.B. wegen "Überfahrens" einer roten Ampel, Geschwindigkeitsübertretung oder verbotenen Überholens.

    Es gibt aber häufig Mittel und Wege, sich aus der Bußgeldfalle zu befreien, wenn die Verfahrensvorschriften sinnvoll angewandt werden.

    Auch Verkehrsstraftaten wie Körperverletzung durch Unfall oder Verkehrsunfallflucht  erfordern schnelle und wirksame anwaltliche Vertretung bereits im Frühstadium des Ermittlungsverfahrens.

    Aussagen des Betroffenen vor der Polizei sollten ohne Rücksprache mit dem Rechtsanwalt vermieden werden.

    Wir können für Sie die amtliche Ermittlungsakte in unser Büro einfordern und nach Besprechung des Inhaltes mit Ihnen eine Verteidigungstrategie aufbauen.

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