• Herzlich Willkommen!

    Kanzlei Ritzer & Gelhorn

     

    Die Kanzlei Ritzer & Gelhorn besteht seit 1996 und liegt im Zentrum von Ingolstadt, in der Ludwigstraße. Wir beraten Sie umfassend hinsichtlich rechtlicher Fragen in allen Lebenslagen. Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht und Strafrecht.

    Wollen Sie ein Testament errichten, oder Vermögen steuergünstig auf Ihre Kinder übertragen? Möchten Sie einen Ehevertrag abschließen und beraten werden? Brauchen Sie Rat und Unterstützung in einem Kündigungsschutzverfahren oder einer anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeit?

    Unsere Kanzlei konzentriert sich zum einen auf den Bereich Ehescheidung, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung im Todesfalle, zum anderen sind wir im Arbeitsrecht spezialisiert.

    Dabei liegt uns die individuelle Betreuung unserer Mandanten durch ein nachhaltiges Engagement besonders am Herzen. Einen Schwerpunkt unserer Kanzlei bildet die Regulierung von familienrechtlichen Streitigkeiten, Erbauseinandersetzungen und Testamenterstellung, ebenso arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Kündigungsschutzklagen, und die Abwicklung von Verkehrsunfällen oder Mietstreitigkeiten.

    Seit vielen Jahren betreuen wir mittelständische Unternehmen, für die wir Verträge erstellen oder prüfen, und Forderungen im Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren eintreiben.

  • Anreise

    Anreise mit dem Auto


    Unsere Kanzlei befindet sich in der Fußgängerzone, Ludwigstraße 3, im 2. Stock; 85049 Ingolstadt.

    Wenn Sie mit dem Auto kommen, können Sie in der Tiefgarage West am Theater parken.

    Von der Bundesautobahn BAB 9 kommend verlassen Sie diese an der Anschlussstelle Ingolstadt Süd. An der Ampel biegen Sie rechts ab und fahren die Manchinger Straße bis zur Kreuzung Südliche Ringstraße (Saturn Arena). An dieser Kreuzung biegen Sie links ab und folgen der Südlichen Ringstraße bis zur 3. Ampel (große Kreuzung). Dort halten Sie sich rechts, Abbiegung Richtung Stattmitte. Sie überqueren nach ca. 500 m die Donau. Unmittelbar am Ende der Brücke biegen Sie rechts ab in die Tränktorstraße. Nach etwa 200m fahren Sie gerade in die Einfahrt der Tiefgarage West am Theater. Von dort aus sind es nur wenige Meter bis zur Fußgängerzone – Ludwigstraße.

    Wichtig: Bitte geben Sie in das Navigationssystem die Tränktorstraße ein. Von dort aus, können Sie gerade aus in die Tiefgarage West einfahren.

     

    Anreise mit dem Bus


    Haltestelle: Rathausplatz; erreichbar mit den Buslinien: 10, 11, 16, 18, 20, 21, 30, 40, 44, 52

    Von dort aus gehen Sie Richtung Innenstadt – Fußgängerzoge – Sie kommen direkt in die Ludwigstraße (ca. 2 Minuten).

  • Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht

    Im Bereich des Arbeitsrechts werden wir sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer tätig. Rechtsanwalt Claus Gelhorn bietet als Fachanwalt für Arbeitsrecht jahrelange Erfahrung aus einer Vielzahl von arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten und Einigungsstellenverfahren. Arbeitnehmer beraten wir in allen Fragen, die das Arbeitsverhältnis betreffen. Für Arbeitgeber umfasst unser Beratungsangebot insbesondere auch die Abfassung oder rechtliche Prüfung von Arbeitsverträgen.

     

    Unsere Leistungen im Überblick:

    • Abfassung und Prüfung von Arbeits- und Anstellungsverträgen
    • Rechtliche Beratung und Hilfe bei der Abwicklung von Betriebsübergängen
    • Abmahnungen
    • Kündigungsschutz
    • Aufhebungsverträge
    • Abfindungsverhandlungen
    • Tarifvertragsrecht
    • Urlaubsabgeltung
    • Rechtliche Hilfe und Beratung in Fällen von Mobbing oder Diskriminierung
  • Bank- & Kapitalmarktrecht

    Banken- & Kapitalmarktrecht

    Die Inanspruchnahme bankmäßiger Dienstleistungen ist seit vielen Jahren für jedermann selbstverständlich. Durch die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs beschränkt sich dieser Bereich keineswegs auf Kaufleute oder Gewerbetreibende, nahezu jeder Einzelne unterhält ein Bankkonto und ist deshalb von diesem Rechtsgebiet unmittelbar betroffen. Das bequeme zahlen per Kreditkarte bringt zahlreiche rechtliche Probleme mit sich. Bei jedem Einsatz einer EC-, Kredit- oder Geldkarte ergibt sich auch ein rechtsgeschäftlicher Kontakt zu den Kreditinstituten, welche die jeweilige Karte ausgestellt haben. Solange ihr Konto entsprechend gedeckt ist, halten sich diese Institute im Hintergrund. Was passiert jedoch bei einer möglicherweise versehentlichen Überziehung des Kontos?

    Das Bankenrecht ist für den rechtlichen Laien oft schwer verständlich. Hierbei ist jedoch Ihr hart erspartes Geld betroffen und möglicherweise gefährdet. Gehen Sie kein Risiko ein und wenden Sie sich bei Fragen rund um dieses Gebiet an einen Experten.

    Rechtsanwalt Tobias Reber mit Tätigkeitsschwerpunkt im Banken- & Kapitalmarktrecht bietet Ihnen sowohl eine umfangreiche rechtliche Beratung und Unterstützung bei Ihrem speziellen Problem als auch eine effiziente Prozessvertretung.

    I. Bankenrecht:

    Gegenstand des Bankenrechts sind die besonderen rechtlichen Regelungen für Banken und Bankgeschäfte. Hauptsächlich geht es um die privatrechtlichen Beziehungen der Bank zu ihrem Kunden bei der Durchführung von Bankgeschäften.

    II. Kapitalmarktrecht

    Gegenstand des Kapitalmarktrechts ist der Schutz des Kapitalmarkts und des Anlegerschutzes.

    Die Bedeutung des Kapitalmarktrechts hat in den letzten Jahrzehnten enorm an Bedeutung gewonnen, da breite Bevölkerungsschichten in Deutschland im Kapitalmarkt investiert sind. Der Anteil von Aktien am Geldvermögen privater Haushalte hat sich seit den 90er Jahren mehr als verdoppelt. Die ständig wachsende Bedeutung des Kapitalmarktrechts resultiert auch aus der zunehmend am Kapitalmarkt ausgerichteten Altersvorsorge der breiten Bevölkerung. 

    Die Fach- und Rechtsanwälte der Kanzlei Ritzer & Gelhorn beraten Sie kompetent und effizient in allen Fragen rund ums Banken- und Kapitalmarktrecht, insbesondere bei Fragen

    • zu Börsen und anderen Handelssystemen
    • über bankmäßige Geschäftsverbindung und Kontoführun - insb. Prüfung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreditinstitute
    • zum Bargeldlosen Zahlungsverkehr
    • zum allgemeinen Kreditgeschäft
    • zur Kreditsicherung
  • Erbrecht

    Erbrecht

    Es kommt kaum in einem anderen Rechtsgebiet so häufig zu Auseinandersetzungen wie im Erbrecht. Dies geschieht zum einen häufig wenn Erbengemeinschaften entstehen und es Streit über die Auseinandersetzung des Ererbten gibt, zum anderen wenn Unklarheiten bestehen über die Erbschaftsfolge oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

    Als Fachanwalt für Erbrecht zeichnet sich Rechtsanwalt Friedrich Ritzer durch seine langjährige Erfahrung mit diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet aus. Sein Tätigkeitsspektrum im Erbrecht umfasst insbesondere:

    • Auseinandersetzung von Erbschaften
    • Erbrechtsfälle mit Auslandsbezug
    • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
    • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
    • Ehegatten- und Behindertentestament

     

    Solche Streitigkeiten und Auseinandersetzungen kann man umgehen, indem man frühzeitig eine klare Regelung trifft, entweder in Form einer Verfügung von Todes wegen (Testament) oder im Wege der vorweggenommenen Vermögensübertragung (zu Lebzeiten).

    Hierbei ist eine gute anwaltliche Beratung aus verschiedenen Gründen sinnvoll: Es gibt viele verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihrer individuellen familiären und finanziellen Situation sowie Ihren persönlichen Wünschen entsprechend eingesetzt werden können. Auch die steuerliche Seite wirkt sich bei der ein oder anderen Konstellation entsprechend aus und ist stets im Auge zu behalten.

    Eine individuelle und umfassende Beratung zahlt sich hier aus.

     

    Behindertentestament

    Gerade Eltern die ein behindertes Kind haben, sollten die Chance zur Vermögensgestaltung nutzen. Durch das Behindertentestament kann der Nachlass der Eltern auf völlig legale Weise dem sozialhilferechtlichen Zugriff entzogen werden. Fällt das elterliche Vermögen nicht in den Nachlass des behinderten Kindes, kann es insoweit nicht für Kosten des Sozialhilfeträgers herangezogen werden.

    Rechtlich geschieht dies durch die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft und Testamentsvollstreckung. Das behinderte Kind wird zum nichtbefreiten Vorerben eingesetzt. Nacherbe beim Tod des erstversterbenden Elternteils ist der überlebende Elternteil, bei dessen Tod sind es in der Regel die Geschwister des behinderten Kindes. Die Erbquote des Vorerben muss über der Hälfte des gesetzlichen Erbteils liegen.

    Da bei einer Vorerbschaft in der Regel die Nutzungen des Erbteils dem Erben zustehen und demnach einem Zugriff der Gläubiger ausgesetzt sind, ist die Vorerbschaft einschließlich der Nutzungen der Testamentsvollstreckung zu unterwerfen.

    Der Bundesgerichtshof hat diese Gestaltung zumindest für kleinere und mittlere Vermögen grundsätzlich als nicht sittenwidrig angesehen.

    Die rechtliche Gestaltung ist allerdings nicht einfach, und die Besonderheiten des Einzelfalles sind stets im Auge zu behalten, so dass es sich bei Abfassung des Behindertentestaments empfiehlt, den rechtlichen Rat eines Fachanwalts für Erbrecht einzuholen.

  • Familienrecht

    Familienrecht

    Das Familienrecht ist seit jeher ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Aufgrund der langjährigen Erfahrung mit Scheidungen und der güterrechtlichen Vermögensauseinandersetzung ist gerade die Beratung und Gestaltung von Eheverträgen ein Bereich unseres Beratungsumfanges.

    Rechtsanwalt Friedrich Ritzer ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Familienrecht und berät Sie im Falle einer Trennung oder Scheidung mit Engagement und Erfahrung umfassend hinsichtlich aller Anliegen. Auch Rechtsanwältin Elisabeth Ritzer hat Familienrecht, insbesondere Scheidungsrecht, als Tätigkeitsschwerpunkt gewählt.

    Hierbei geht es häufig um Fragen des:

    • Trennungsunterhalt
    • Nachehelicher Unterhalt
    • Kindesunterhalt
    • Sorgerecht / Umgangsrecht
    • Vermögensteilung / Zugewinnausgleich
    • Ehevertragsrecht / Gütertrennung
    • Versorgungsausgleich

    Häufig besteht auch im Vorfeld einer Trennung oder Scheidung bereits Beratungsbedarf. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Erstberatung an, woran Sie im Vorfeld einer Trennung denken sollten und unter welchen Umständen eine kostensparende, einvernehmliche Scheidung in Betracht zu ziehen ist.

    Sollten Sie eine kompetente Beratung rund um die Bereiche des Familien- oder Erbrechts benötigen, sind Rechtsanwälte Friedrich und Elisabeth Ritzer in Ingolstadt die richtige Adresse.

  • Internetrecht

    Internetrecht

     

    Rechtsanwältin Elisabeth Ritzer mit Tätigkeitsschwerpunkt Urheber- und Internetrecht bietet Ihnen kompetente und schnelle Hilfe in allen rechtlichen Fragestellungen und Problemen zum Internetrecht, insbesondere im

    • E-Commercerecht:- Fragestellungen bei Kauf und Handel im Internet, insbesondere über Internetauktionsplattformen wie eBay, Amazon etc.; Fernabsatzverträge und Bestimmungen im Fernabsatz
    • Verbraucherschutzrecht, Widerrufsrecht: Was sind Ihre rechtlichen Möglichkeiten?
    • Urheberrecht u.a. Abmahnungen
    • Internetstrafrecht
    • Wettbewerbsrecht
  • Mietrecht

    Mietrecht

    Einer der Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei Ritzer & Gelhorn liegt im Mietrecht. Nahezu jeder hat in seinem Leben bereits einmal eine Wohnung gemietet. Hierbei können sich verschiedenen Probleme und Streitigkeiten ergeben. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich bereits vor Abschluss eines entsprechenden Vertrages Gedanken über mögliche Konfliktpunkte machen und diese bereits im Mietvertrag eindeutig regeln.

    Rechtsanwalt Tobias Reber mit Schwerpunkt Mietrecht steht Ihnen gerne bei Fragen und Problemen rund um dieses umfangreiche Rechtsgebiet zur Seite, insbesondere bei:

    • Ausgestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
    • Geltendmachung offener Mietforderungen
    • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
    • Prüfung der Zulässigkeit einer Mieterhöhung
    • Fragen zur Mietkaution
    • Schönheitsreparaturen
    • Wirksame Beendigung des Mietverhältnisses
    • Räumung einer Wohnung
    • Fragen bezüglich Nebenkostenabrechnungen
    • Mietmängel und Mietminderungen

     

    Wir bieten Mietern, Vermietern und Hausverwaltungen eine individuelle und kompetente außergerichtliche Beratung und Betreuung sowie eine effiziente Prozessvertretung.

    Möchten Sie die Beratung unserer Experten in Anspruch nehmen, dann kontaktieren Sie uns doch bitte telefonisch unter der 0841/1310 und vereinbaren einen Termin zu einem persönlichen Gespräch. Wir werden anschließend ausführlich über Ihren Fall sprechen und eine geeignete Strategie erarbeiten. Gerne beraten wir Sie über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten in Ihrer Angelegenheit.


    Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden wir mit dieser die Frage der Kostenübernahme klären.

  • Bau- und Architektenrecht

    Privates Bau - & Architektenrecht

    Unter dem privaten Bau- und Architektenrecht versteht man die rechtlichen Beziehungen der mit der Planung und Durchführung eines Bauwerkes Beteiligten, einschließlich der Bauherren untereinander.

    • Im Einzelnen bieten wir unter anderem an:
    • Durchsetzung von Vergütungs-/Honoraransprüchen
    • Rechtliche Beratung in Bezug auf Haftungsfragen
    • Baubegleitende Rechtsberatung
    • Geltendmachung von Bau- und Planungsmängeln
  • Reiserecht

    Reisevertragsrecht

                         

    Die lang ersehnte Urlaubsreise soll Entspannung vom stressigen Arbeitsalltag bringen und sich als die schönste Zeit im Jahr auszeichnen. Leider bringen jedoch genau diese Urlaubstage häufig Ärger und Unannehmlichkeiten mit sich, da die Reiseveranstalter oft in keinster Weise das halten, was sie selbst oder ihre idealisierten Reisekataloge versprechen.

    Vor allem Verschmutzung und Lärm stehen an der Tagesordnung. Auch die Entfernung zum Strand weicht nicht selten vom Versprochenen ab. Lassen Sie sich dies nicht gefallen. Reagieren Sie bereits vor Ort und holen Sie sich mit unserer Hilfe ihr hart erspartes Urlaubsgeld zurück. In Extremfällen können Sie sogar zusätzlich Schadensersatz für vergeblich aufgewendete Urlaubszeit verlangen. 

    Rechtsanwalt Tobias Reber mit Tätigkeitsschwerpunkt Reisevertragsrecht berät Sie gerne ausführlich in Ihrem konkreten Fall und zeigt Ihnen Ihre Chancen und Erfolgsaussichten auf. 

    Hier ein paar ausgewählte Reisemängel und Ihre möglichen Preisminderungen nach der Frankfurter Tabelle:

     

    Leistung/Mangel

    Mögliche Minderung in Prozent

     

     

    Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung)

    05 - 15 %

     

     

    Mängel in der Ausstattung des Zimmers:

     

    - Schäden (Risse, Feuchtigkeit)

    10 - 50 %

    - fehlender Balkon bei Zusicherung

    05 - 10 %

    - fehlende oder defekte Klimaanlage

    10 - 20 %

    - Ungeziefer

    10 - 50 %

    - Schlechte Reinigung

    10 - 20 %

    - Lärm am Tage

    05 - 25 %

    - Lärm in der Nacht

    10 - 40 %

     

    --- Tipp --- Tipp --- Tipp --- Tipp --- Tipp --- Tipp --- Tipp --- Tipp ---

     

    Um Ihre Ansprüche bestmöglich zu sichern, beachten Sie folgende Verhaltensregeln: 

    1. Zeigen Sie entdeckte Mängel direkt vor Ort beim Reiseleiter oder an der Rezeption ihres Hotels an und verlangen Sie Abhilfe, wenn dies im konkreten Fall möglich ist.

    2. Sichern Sie Beweise. Wenn es zum Rechtsstreit kommt, sind Sie in der Beweislast. Halten Sie am besten alles mit Bildern fest oder finden Sie Zeugen, welche Ihre Aussage bestätigen.

    3. Machen Sie ihre Ansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise beim Veranstalter geltend. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

    Auch wenn die oben geschilderten Vorgehensweisen teilweise vergessen wurden ist noch immer nicht alles verloren. Vereinbaren Sie einfach mit unseren Experten telefonisch unter der 0841/1310 einen Termin zu einem persönlichen Gespräch.
    W
    ir beraten Sie gerne umfassend über Ihre Erfolgsaussichten in einem möglichen Rechtsstreit.

  • Strafrecht

    Strafrecht

    Benötigen Sie für sich selbst oder ein Familienmitglied einen Strafverteidiger? Wir setzen uns dafür ein, dass Ihnen ein rechtmäßiges und faires Verfahren gewährleistet wird, mit einer bestmöglichen Verteidigung.

    Bereits während eines Ermittlungsverfahrens können Sie jederzeit rechtlichen Beistand durch einen Strafverteidiger heranziehen. Im Falle einer Verhaftung oder Durchsuchung geht es darum, Ihre Rechte optimal zu wahren. Sie sollten nicht zögern, einen Strafverteidiger beizuziehen. Vertrauen Sie unserer Kompetenz und Erfahrung.

    Wir stehen Ihnen auch als Nebenklagevertreter engagiert und mit Tatkraft zur Seite.

     

    Wir nehmen Ihre Strafverteidigung u.a. in folgenden Bereichen wahr:

    • Allgemeines Strafrecht
    • Betäubungsmittelstrafrecht
    • Jugendstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
    • Bußgeldverfahren

     

    Strafrechtliche Mandate übernehmen die Anwälte der Kanzlei Ritzer & Gelhorn auch als Pflichtverteidiger.

  • Verkehrsrecht

    Verkehrsrecht

    Tagtäglich sind wir als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer den Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt, so dass das Straßenverkehrsrecht eine große Bedeutung für jeden Einzelnen von uns hat. Unsere Kanzlei steht Ihnen in allen Fragen rund um das Straßenverkehrsrecht gerne mit Rat und Tat zur Seite.

    Wurden Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt? Benötigen Sie Hilfe bei der Unfallregulierung oder Informationen hinsichtlich Straf- oder Bußgeldverstößen oder haben Sie Fragen hinsichtlich Ihrer Fahrerlaubnis oder MPU?

    Rechtsanwältin Elisabeth Ritzer mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht kümmert sich gerne für Sie um die rechtliche Abwicklung Ihres Unfalles inklusive etwaiger Schmerzensgeldforderungen und führt die Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung.

    Auch in den Bereichen des Verkehrsstrafrechts (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss), des Ordnungswidrigkeitenrechts (z.B. Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit) und des Fahrerlaubnisrechts (z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis) kümmern wir uns engagiert um Ihr Anliegen.

  • Vertragsrecht

    Vertragsrecht

    Das Vertragsrecht beinhaltet alle zivilrechtlichen Vertragstypen, vom Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, Dienstleistungsvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Fernabsatzvertrag (Internet), Reisevertrag, usw.

    Rechtsanwältin Elisabeth Ritzer berät und vertritt Sie außergerichtlich und auch vor Gericht engagiert in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei

    • Vertragsgestaltung und -verhandlung,
    • Vertragsprüfung
    • Durchsetzung von Forderungen und
    • Abwehr von Gegenansprüchen

    Ein wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit umfasst das Zustandekommen von Verträgen. Hierbei berät die Kanzlei Ritzer & Gelhorn Sie hinsichtlich der Erstellung und Erarbeitung der Vertragsbedingungen und unterstützt Sie gegebenenfalls bei den Vertragsverhandlungen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist vor allem, mögliche Probleme bei der Vertragserfüllung vorauszusehen und zu minimieren. Gerade im Arbeits- und im Mietrecht ist eine gute Beratung unerlässlich, um unzulässige Vertragsbedingungen von vornherein zu vermeiden.

    In Fällen, in denen es bereits zu Vertragsverletzungen gekommen ist, helfe ich Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Dies umfasst zum einen die Beratung, wie sich Ihre Rechte und Pflichten im Falle einer Pflichtverletzung verändern, zum anderen die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, das heißt Rückabwicklung oder Kündigung des Vertrages oder die Geltendmachung von Schadensersatz.

  • Zivilrecht

    Allgemeines Zivilrecht

    Die Rechtsanwälte der Kanzlei Ritzer & Gelhorn beraten Sie umfassend, hinsichtlich rechtlicher Fragen in allen Lebenslagen. Jeder Einzelne von uns schließt im Laufe seines Lebens eine Vielzahl von Verträgen, vom Autokauf angefangen, über Einkäufe im Internet, Mietverträge, bis hin zum Erwerb von Immobilien. Nicht immer verläuft die Vertragsabwicklung wie geplant und oftmals kommt es in diesen Situationen zu Streit.

    In diesem Fall benötigen Sie engagierte, rechtliche Hilfe. Unser Ziel ist es, Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu verhelfen.

    Im Einzelnen bieten wir unter anderem an:

    • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen gegen säumige
    • VertragspartnerGeltendmachung von
    • MängelansprüchenSchadensersatzSchmerzensgeldRückabwicklung und
    • Anfechtung von VerträgenRechtliche Beratung und Bewertung rechtlicher Risiken
    • bei der VertragsgestaltungErstellung von Verträgen unter Beachtung typischer
    • Haftungs- und SchadensrisikenPrüfung der von potentiellen Vertragspartnern vorgelegten Verträge

Friedrich Ritzer

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Familienrecht

 

 




Tätigkeitsbereiche: Erbrecht | Familienrecht | Mietrecht | Scheidungsrecht |

Zivilrecht

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg
  • Referendariat in Regensburg und Straubing
  • Seit 1984 zugelassener Rechtsanwalt
  • Seit 1995 Fachanwalt für Familienrecht
  • Seit 2007 Fachanwalt für Erbrecht

Claus Gelhorn

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

 

 

 


Tätigkeitsbereiche: Arbeitsrecht | Privates Bau- und Architektenrecht |

Strafrecht

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität München
  • Referendariat in München
  • Seit 1989  zugelassener Anwalt
  • Seit 2011 Fachanwalt für Arbeitserecht

Elisabeth Ritzer

Rechtsanwältin

 

 

 

 


Tätigkeitsbereiche: Familienrecht | Forderungsmanagement | Internetrecht |

Scheidungsrecht | Strafrecht | Urheberrecht | Verkehrsrecht |Verkehrsrecht | 

Zivilrecht

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg
  • Referendariat in Regensburg und München
  • Seit 2012 in Ingolstadt niedergelassene Rechtsanwältin

Tobias Reber

Rechtsanwalt

 

 

 




Tätigkeitsbereiche: Arbeitsrecht | Banken- und Kapitalmarktrecht |Nachbarrecht

Mietrecht | Privates Bau- und Architektenrecht | Reisevertragsrecht | Strafrecht

Verkehrsrecht | Zivilrecht

  • Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg
  • Referendariat in Regensburg und Weiden
  • In Ingolstadt und Störnstein i.d.Opf.niedergelassener Rechtsanwalt

Amal Ahmad

Rechtsanwältin

 

 

 


Tätigkeitsbereiche: Arbeitsrecht | Dienstvertragsrecht | Ehe- und Familienrecht |

Insolvenzrecht | Kaufvertragsrecht | Mietrecht | Reisevertragsrecht |

Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht | Verkehrsrecht | Vertragsrecht |

Werkvertragsrecht | Zivilrecht

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität München
  • Referendariat in Ingolstadt:
    Tätigkeit beim LG Ingolstadt, Familiengericht Ingolstadt, Staatsanwaltschaft Ingolstadt
    Auslandsstation bei Rechtsanwaltskanzlei Schlüter, Graf & Partner in Dubai
  • Seit 2007 niedergelassene Rechtsanwältin in Ingolstadt

Adresse

Ludwigstraße 3
85049 - Ingolstadt

Telefon & Fax

Telefon

0841 1310
0841 1311

Fax

0841 1312

Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht


Schwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Banken- & Kapitalmarktrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Forderungsmanagement
  • Internetrecht
  • Mietrecht
  • Privates Bau- und Architektenrecht
  • Reisevertragsrecht
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Urheberrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht
  • Zivilrecht