• Über Uns

    Entwicklung und Gegenwart

    stahl von deringer ist eine Rechtsanwaltssozietät mit Sitz in Koblenz.

    Die Sozietät wurde 1963 von Rechtsanwalt Julius Barzen gegründet und von dem heutigen Senior Partner, Rechtsanwalt Eckard Fischer, fortgeführt. Unter dem Namen Barzen und Fischer erwarb die Sozietät regionale Bekanntheit und ist stetig gewachsen. Seit 2012 führt die Sozietät den Namen stahl von deringer.

    Der Fokus der Sozietät liegt auf der Bearbeitung anspruchsvoller Mandate von Klienten aus der Industrie und dem Mittelstand, dem Bankwesen, dem Handel und dem Dienstleistungssektor sowie der Betreuung von Rechtsangelegenheiten von Privatpersonen.

    Strategisches Denken, Präzision und Kreativität in Verbindung mit wissenschaftlichem Arbeiten sind die Grundlagen unserer Tätigkeit. Persönliche Betreuung, kurze Reaktionszeiten und eine durchsetzungsstarke Interessenvertretung kennzeichnen unseren Service.

    Die Kanzlei befindet sich im ehemaligen "Bankhaus Seligmann", zwischen der Deutschen Bundesbank und dem Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz (Neues Justizzentrum). Das Gebäude wurde 1860 als Bankhaus errichtet und diente zuletzt als Sitz der Deutschen Bundesbank. Seit September 2008 ist es Sitz der Kanzlei.

    Die Partner und angestellten Rechtsanwälte von stahl von deringer sind bundesweit und grenzüberschreitend tätig.

  • Arbeitsrecht

    Ob  Arbeitnehmer, Selbstständige, Geschäftsführer oder Betriebsräte: in allen Fällen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, des Sozial- und öffentlichen Dienstrechts bieten wir unseren Mandanten höchste Qualität in der anwaltlichen Beratung. Und auch nach beendetem Arbeitsleben stehen wir Rentnern, Pensionären und Sozialleistungs- oder Versorgungsleistungsempfängern zur Seite.

    Zu unseren Leistungen zählt unter anderem die Beratung bei:

    • der Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, Entgelten, Prämien, Bonuszahlungen, Tantiemen und Gratifikationen
    • der betrieblichen und gesetzlichen Altersversorgung
    • verhaltensbedingten, personenbedingten oder betriebsbedingten Kündigungen
    • Änderungskündigungen, Versetzung, Umsetzung
    • Abmahnungen, Rügen, Zeugniserteilung
    • der Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
    • öffentlichem und privaten Dienst(vertrags)recht
    • Anstellungsverträgen mit leitenden Angestellten, Geschäftsführern und Vorständen
    • der Durchsetzung und Gestaltung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten
    • Betriebsverfassungsrechtlichen  Fragestellungen und deren Lösung
    • Betriebsübergang, Out- und Insourcing, Umstrukturierung von Betrieben und Betriebsabläufen
    • Verhandlung und Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplänen
    • Der Planung und Verhandlung von Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen, sowie Betriebsvereinbarungen über Arbeitszeit und leistungsorientierte Vergütung
    • Leistungsansprüchen gegenüber der öffentlich-rechtlichen Arbeitsverwaltung und Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) bei Arbeitslosigkeit
    • Renten- und Versorgungsrecht, Schwerbehindertenrecht, GdB und MdE
    • Arbeitsunfall, Erwerbsunfähigkeit, Kranken- und Pflegeversicherung
  • Erbrecht

    Und auch beim Thema Erbrecht stehen wir Ihnen juristisch zur Seite, zum Beispiel in folgenden Bereichen:

    • Testamentsgestaltung / vorweggenommene Erbfolge
    • Unternehmensnachfolge
    • Nachlassabwicklung
    • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
    • Pflichtteilsrecht
    • Erbscheinverfahren
    • Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
    • Nachlassinsolvenz
    • Erbenhaftung
    • Testamentsvollstreckung
  • Familienrecht

    Im Familienrecht stehen wir Ihnen unter anderem in folgenden Bereichen zur Seite: 

    • Unterhalt
    • Güterrecht (insbesondere Zugewinnausgleich)
    • Scheidung
    • Elterliche Sorge
    • Eheverträge
  • Handels- und Gesellschaftsrecht

    Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist im wirtschaftlichen Tagesgeschäft allgegenwärtig. die hierzu zählenden Teilrechtsgebiete sind komplex und oftmals müssen entgegenstehende Interessen berücksichtigt werden.

    Unsere Beratungstätigkeit im Handelsrecht erstreckt sich insbesondere auf folgende Schwerpunkte:

    • Beratung bei der Erstellung und Gestaltung von Handelsverträgen und Lieferverträgen
    • Entwicklung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufs- und Verkaufsbedingungen
    • Handelsvertreterrecht
    • Fortentwicklung oder Aufbau von Vertriebsstrukturen
    • Gerichtliche und außergerichtliche Interessenwahrnehmung

    Gesellschaftsrechtlich beraten wir bei:

    • Unternehmensgründung
    • Gesellschaftsverträge
    • Umwandlungen / Verschmelzungen
    • Aufnahme neuer Gesellschafter
    • Fusionen mit anderen Gesellschaften
    • Kapitalbeschaffung und -erhaltung
    • Strategische Vorbereitung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
    • Unternehmenskauf / -verkauf
    • Lösung unternehmensinterner Konflikte
    • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Interessen

    Die Vorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts finden sich in den unterschiedlichsten Gesetzen wieder und deren Anwendung ist oftmals auch steuerrechtlich von Relevanz. Bei der Beratung und Vertretung von Mandanten im Handels- und Gesellschaftsrecht arbeiten wir deshalb erforderlichenfalls in Teams rechtsgebietübergreifend und schaffen unseren Mandanten damit eine optimale Entscheidungsgrundlage.

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    Das Mietrecht sowie das WEG-Recht stellen heute - insbesondere wenn es um gewerbliche Vermietung und Verpachtung bzw. Immobilienbewirtschaftung geht - die Rechtsanwender vor erhebliche Probleme. Die Zeiten, in denen man mit mietrechtlichen Fragestellungen auch allgemein tätige Anwälte beauftragen konnte, dürften sich daher dem Ende zuneigen.

    Die obergerichtliche Rechtsprechung und Kasuistik prägen diese Rechtsmaterie wie kaum eine andere, sodass eine präzise Fallbearbeitung vor allen Dingen voraussetzt, dass der Bearbeiter die aktuellste Rechtsprechung kennt. Dies dürfte ein Grund dafür darstellen, weswegen sich zwischenzeitlichauch fast nur noch Spezialisten mit den Rechtsfragen des Miet- und WEG-Rechts befassen.

  • Straf- und Ordnungswiedrigkeitenrecht

    „Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, Vertrauen zu schenken, wo es jeder verweigert; Mitgefühl zu entfalten, wo die Gefühle erstorben sind; Zweifel zu säen, wo sie keiner mehr hat; und Hoffnung zu pflanzen, wo sie längst verflogen war.“ (Dr. h. c. Gerhard Strate, Hamburg)

    Treffender als der Hamburger Kollege Dr. Gerhard Strate kann man die Aufgabe des Strafverteidigers kaum auf den Punkt bringen. 

    Als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist man zumeist unerfahren im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden. Gegenüber dem Betroffenen agieren Polizei und Staatsanwaltschaft regelmäßig schnell und routiniert. Selbst Rechtsanwälte, deren Hauptbetätigungsfeld nicht auf dem Gebiet der Strafverteidigung liegt, geben oftmals zu erkennen, dass ihnen die Materie des Straf- und des Strafprozessrechts nicht hinreichend geläufig ist. Es werden leider nicht selten Fehler begangen, die im Verlaufe eines Strafverfahrens kaum mehr zu beseitigen sind.

    Als erster und wichtigster Rat an den Betroffenen gilt daher:

    Handeln Sie nicht unüberlegt und lassen Sie sich - bevor Sie irgend geartete Angaben gegenüber den Strafverfolgungsbehörden machen - durch einen Strafverteidiger Ihres Vertrauens beraten. Bis Ihnen die Möglichkeit zu einem unüberwachten Verteidigergespräch gegeben wurde, sollten Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, keinerlei Angaben zur Sache - auch nicht außerhalb einer förmlichen Vernehmung - zu machen.

    Sprichwörtlich gilt in Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen mehr als in allen anderen Rechtsgebieten: "Kein Wort ohne meinen Anwalt!".

    In dringenden Fällen, wie bei Festnahmen, Verhaftungen und Durchsuchungen, erreichen Sie einen Strafverteidiger auch außerhalb unserer üblichen Bürozeiten.

  • Verkehrsrecht

    Von der Unfallregulierung bis zu Straf- und Ordnungswidrigkeiten vertreten wir Sie im Bereich Verkehrsrecht schnell und erfolgsorientiert. Als Vertragskanzlei zahlreicher Rechtsschutzversicherungen wissen wir, worauf es im Fall der Fälle ankommt und sorgen dafür, dass Sie zügig zu ihrem Recht kommen.

  • Versicherungsrecht

    Wir vertreten Sie bei sämtlichen Ansprüchen gegen Versicherungsträger – sowohl im Bereich des Sozialversicherungsrechts, als auch beim privaten Versicherungsrecht. Dabei sind wir mit beiden Seiten vertraut und unterstützen Sie dabei, unberechtigte Forderungen abzuweisen, aber auch berechtigte Ansprüche durchzusetzen – von der grundsätzlichen Beratung über die außergerichtliche Betreuung bis hin zur Vertretung in einem Prozess.

Eckard Fischer

 

Rechtsanwalt

Senior Partner

 

 




Korrespondenzsprachen:

Deutsch, Englisch

 

Rechtsanwalt Eckard Fischer ist Mitbegründer der Sozietät und heute deren Senior Partner. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war er als Dozent für Vertragsrecht und Arbeitsrecht für die Deutsche Angestellten-Akademie (DAA) sowie für Arbeitsrechts- und Vertragsrechtsschulungen für Führungskräfte in der mittelständischen Wirtschaft tätig.

Eckard Fischer war in den Jahren 1999 - 2004 Mitglied des Koblenzer Stadtrats.

Rechtsanwalt Fischer ist vielfältig politisch und gesellschaftlich in Aufsichtsrats- und Beratungsremien verschiedener Institutionen engagiert.

Mitglied in Fachvereinigungen:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • ARGE Verkehrsrecht und Strafrecht im DAV
  • Anwaltverein Koblenz

Wolfgang Stahl

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Partner

 

 

 

 

 

Korrespondenzsprachen:

Deutsch, Englisch

 

Rechtsanwalt Stahl ist Fachanwalt für Strafrecht und ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Er betreut bundesweit sowie im europäischen Ausland Mandanten in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und gerichtlichen Strafverfahren.

Schwerpunkte seiner Verteidigertätigkeit liegen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, insbesondere in der Verteidigung von Geschäftsführern, Vorständen und Managern in sogenannten Umfangverfahren.

Einen weiteren Schwerpunkt stellt das Revisionsrecht dar; die Prüfung der Erfolgsaussichten und die Begründung von Revisionen in Strafsachen. 

Rechtsanwalt Stahl verfügt zudem über langjährige Erfahrungen im Berufs- und Disziplinarrecht. Er ist Oberstleutnant d. R. und hat viele Jahre Wehrstraf- und Wehrdisziplinarsachen in Generalstabsabteilungen von Kommandobehörden der Bundeswehr bearbeitet. 

Wolfgang Stahl ist Mitautor der im Verlag C.H. Beck erscheinenden Reihe Münchener Anwaltshandbuch.

Aktuell: Portrait über über Wolfgang Stahl im Sonderheft FOCUS SPEZIAL - Deutschlands Top-Anwälte 2013

Boris von Deringer

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Partner

 

Korrespondenzsprachen:

Deutsch, Englisch

 

 

Boris von Deringer ist seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen und seither in Koblenz tätig. Zuvor war er als Vorstandsassistent einer deutschen Aktiengesellschaft an deren Standort in London für Vertragsangelegenheiten des Unternehmens verantwortlich.

Mitglied in Fachvereinigungen:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Anwaltverein Koblenz
  • Bund junger Unternehmer / Regionalkreis Mittelrhein Politikreferent

Natalie von Deringer

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Erbrecht

Fachanwältin für Familienrecht

zert. Testamentsvollstrecker

 

 




Korrespondenzsprachen:

Deutsch, Englisch, Französisch

 

Natalie von Deringer, geborene Adam, studierte in Trier und Mainz und wurde nach ihrem Referendariat beim Landgericht Koblenz 2005 als Rechtsanwältin zugelassen.

Neben ihrer Tätigkeit in der Kanzlei stahl von deringer ist sie Vorstandsmitglied des Anwaltsvereins Westerwald.

Mitglied in Fachvereinigungen:

  • Deutscher Anwaltverein
  • Anwaltsverein Westerwald
  • Deutsch-Französische Juristenvereinigung

Prof. Helmut M. Schäfer

Rechtsanwalt bis 31.03.2013

Richter am Sozialgericht a.D.

 

Korrespondenzsprachen:

Deutsch, Englisch, Französisch

 

Professor Helmut M. Schäfer, geboren 1942 in Engers/Neuwied, studierte Rechts- und Politikwissenschaften in Bonn und war als Hochschullehrer und Richter tätig.

Rechtsanwalt Prof. Helmut M. Schäfer war neben seiner juristischen Tätigkeit Gründungsbeautfragter der FH Remagen und sechs Jahre lang Präsident der Fachhochschule Koblenz.

Zum 31.03.2013 ist Prof. Helmut Schäfer aus Altersgründen als Rechtsanwalt aus der Sozietät ausgeschieden; er bleibt seinen Kollegen aber weiterhin eng verbunden und steht der Sozietät beratend zur Seite.

Florian Schulz

Rechtsanwalt







Korrespondenzsprachen:

Deutsch, Englisch, Französisch, Chinesisch

Rechtsanwalt Schulz war nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt zunächst in einer auf das Bau- und Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwaltssozietät in Koblenz tätig und ist seit 2012 Rechtsanwalt bei stahl von deringer. Zurzeit absolviert er den Fachlehrgang Strafrecht zur Erlangung der Zusatzqualifikation "Fachanwalt für Strafrecht".

Rechtsanwalt Schulz bearbeitet als Strafverteidiger neben strafrechtlichen Mandaten aus dem Bereich des allgemeinen Strafrechts, wie z. B. der Vermögensdelikte, des Betäubungsmittelstrafrechts und des Verkehrsstrafrechts schwerpunktmäßig Mandate aus dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Neben seiner Tätigkeit als Strafverteidiger übernimmt Rechtsanwalt Schulz die Vertretung von Geschädigten in Strafverfahren.

Zudem bearbeitet er weiterhin ausgewählte Fälle aus dem Bereich des Zivilrechts, insbesondere des privaten Baurechts und des Haftungsrecht.

Mitglied in Fachvereinigungen:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Anwaltverein Koblenz
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV

Nefise M. Müller

Rechtsanwältin

 

 

 

Korrespondenzsprachen:

Deutsch, Türkisch, Englisch

 

Nefise Müller ist seit 2013 als Rechtsanwältin zugelassen und seit dem als Rechtsanwältin für stahl von deringer tätig.

Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf dem Gebiet des Zivilrechts.

Frau Rechtsanwältin Nefise Müller hat bis zu ihrem achten Lebensjahr mit ihrer Familie in der Türkei gelebt und spricht daher sowohl fließend Türkisch als auch Deutsch. Ihre juristische Ausbildung erfolgte an der Universität Mainz und am Oberlandesgericht Koblenz.

 

Mitglied in Fachvereinigungen:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Anwaltverein Koblenz

Adresse

Deinhardplatz 5
56068 - Koblenz

Telefon & Fax

Telefon

0261 9 73 45 0

Fax

0261 9 73 45 15

Notfall

0261 9 73 45 0

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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Strafrecht


Schwerpunkte

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