• Herzlich Willkommen!

    Unser Angebot für Sie:


    Die Kanzlei wurde im Jahre 1992 gegründet und war zunächst wirtschaftsrechtlich ausgerichtet. Inzwischen beraten wir Mandanten in fast allen zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im Vertragsrecht, im Arbeitsrecht, im Mietrecht, im Wohnungseigentumsrecht, im Gesellschaftsrecht, im Bau- und Architektenrecht, im Verkehrsrecht und im Medizinrecht.

    Selbstverständlich können Sie jedoch auch in anderen Bereich eine kompetente Beratung erwarten.

     

  • Über Uns

    Vertreter Ihrer Interessen.


    Wir verstehen anwaltliche Tätigkeit als Tätigkeit im Interesse unserer Mandanten. Wir beraten Sie daher bereits im Vorfeld von Streitigkeiten intensiv, um Ihnen einen geeigneten Lösungsweg aufzuzeigen. Wir nehmen Ihre Interessen war und vertreten diese. Denn wer Recht hat, soll auch Recht bekommen. 

    In jeder Phase eines Verfahrens können Sie sich darauf verlassen, dass wir für Sie da sind.

  • Schwerpunkte

    Unsere Schwerpunkte.


    Wir sind im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht für Sie tätig. Die besonderen Schwerpunkte unserer Arbeit liegen im Bereich des Wirtschaftsrechts (Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handelskauf, Forderungsinkasso), des Immobilienrechts (Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Nachbarschaftsrecht), des Bau- und Architektenrechts, des Medizinrechts und des Internetrechts.

    Daneben erhalten Sie bei uns selbstverständlich auch in weiteren Rechtsgebieten, wie z.B. dem Verkehrsrecht, dem Ehe- und Familienrecht oder dem Erbrecht eine umfassende und kompetente Beratung. 
     

  • Arbeitsweise

    Unsere Arbeitsweise.


    Wir verstehen uns als juristischen Dienstleister, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen zur Seite steht. Im Vordergrund stehen Ihre Wünsche und Ziele, die wir zu verwirklichen suchen. Dabei darf „Rechtsberatung“ nicht erst dann beginnen, wenn eine streitige oder gerichtliche Auseinandersetzung droht.

    Daher unterstützen wir Sie bereits im Vorfeld durch intensive juristische Beratung, auch bei der Gestaltung von Verträgen, damit Konflikte erst gar nicht entstehen können.

  • Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht schützt Interessen.

    Das deutsche Arbeitsrecht ist in besonderer Weise geprägt durch den Konflikt zwischen betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber und der Schutzbedürftigkeit der Arbeitnehmer. Aufgrund unserer Tätigkeit im Wirtschaftsrecht vertreten wir insbesondere die Arbeitgeberseite.

    Wir erkennen aber die gegenseitigen Interessenlagen und vertreten daher oftmals auch die Ansprüche der Arbeitnehmer.

    Die Tätigkeitsbereiche im Einzelnen:

    • Gestaltung von Arbeitsverträgen,Beurteilung, Geltendmachung und Durchsetzung von gegenseitigen Rechten und Pflichten, und zwar sowohl während des bestehenden Arbeitsverhältnisses  als auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Vorbereitung und Durchführung von Abmahnungen, ordentlichen und/oder außerordentlichen Kündigungen,
    • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren, in gerichtlichen Verfahren wegen Abmahnung, in Zeugnisberichtigungs-Verfahren, etc.,
    • und vieles mehr.
  • IT- und Internetrecht

    Das weltweite Netz durchdringen:

    Das Internet hat sich in den vergangenen Jahren zu einem besonderen Wirtschaftsstandort mit einer erheblichen Bedeutung entwickelt.

    Nach anfänglichen Schwierigkeiten hat der Gesetzgeber sowie die Rechtssprechung nun auch entsprechende rechtliche Vorgaben gemacht, die bei einem Auftreten im Netz zu beachten ist. Dies gilt insbesondere im Bereich des e-Commerce (Ebay, Amazon etc.).

    Gerne stehen wir Ihnen bei Ihren Fragen rund um das IT- und Internetrecht zur Verfügung.  

    Unsere Tätigkeitsbereiche im Überblick:

    • Beratung bei Ihrem Internetauftritt hinsichtlich der Gestaltung Ihrer AGB und der Erfüllung Ihrer Informationspflichten gemäß der BGB-InfoV.
    • Erstellung von abmahnsicheren AGB und Widerrufsbelehrungen
    • Interessenvertretung bei Streitigkeiten rund um Internetauktionen
    • Abwehr unberechtigter Forderungen, z.B. bei sogenannten Abo-Fallen.
    • Interessenvertretung bei Auseinandersetzungen mit internethändlern, z.B. beim Auftreten von Mängeln
    • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
    • Fragen rund um die Verletzung von Urheberrecht im Internet, insbesondere im Zusammenhang mit Abmahnungen. Hierbei können wir auf eine umfangreiche Erfahrung mit Abmahnungen u.a. durch die Rechtsanwälte Rasch, U+C oder Nümann und Lang zurückgreifen.
    • und vieles mehr.
  • Kaufrecht

    Kaufrecht spielt eine immer größere Rolle im Alltag.

    Der Begriff des "Kaufrechts" umfasst einen großen Bereich häufig sehr unterschiedlicher Rechtsgeschäfte. Neben dem täglichen Einkauf im Verbraucher- oder Elektromarkt, rücken vermehrt Online-Geschäfte oder Online-Auktionen in den Vordergrund. Hier haben sich vielfältige rechtliche Besonderheiten herausgebildet. Neben der Gestaltung aktueller, die Gesetzeslage und die Rechtsprechung beachtender Verkaufsbedingungen steht hier im Vordergrund der Tätigkeit stets auch die nachvertragliche Abwicklung, sobald es zu Streitigkeiten über die Qualität der gelieferten Ware kommt.

    Die Tätigkeitsbereiche im Einzelnen:

    • Gestaltung von Verträgen und (Allgemeinen) Vertragsbedingungen,
    • Beratung bei der inhaltlichen und rechtlichen Gestaltung Ihrer Firmenpräsentation, insbesondere Ihres Internetauftritts,
    • Abwicklung von Kaufverträgen,Geltendmachung von Mängeln (Schadensersatz, Rücktritt etc.),
    • Inkasso bei Zahlungsverzug,Fragestellungen des E-Commerce Rechts (Recht der Internetauktionen etc.) sowie des Telekommunikationsrechts
    • Prüfung von Widerrufsrechten, z.B. bei Vertragsschlüssen über das Internet
    • und vieles mehr
  • Mietrecht

    Mietrecht befindet sich im ständigen Wandel.

    Das Mietrecht ist in besonderer Art und Weise bestimmt von sozialen Mieterschutzvorschriften. Der Mieter erhält so eine besonders starke Stellung, was sich z.B. bei der eingeschränkten Kündigungsmöglichkeit von Vermietern zeigt. Im Mietrecht sind  viele formale Vorschriften zu beachten, die von besonderer Bedeutung sind.

    Wir arbeiten eng mit dem bundesweit tätigen Vermieterverein e.V. zusammen und können Ihnen daher eine intensive Beratung und Betreuung bieten.

    Rechtsanwalt Maximilian A. Müller verfügt als FACHANWALT für Miet- und Wohnungseigentumsrecht über eine besondere Erfahrung und Qualifikation.

    Unsere Tätigkeitsbereiche im Einzelnen:

    • Gestaltung von individuell angefertigten Mietverträgen,
    • Prüfung der Wirksamkeit von Mietverträgen,
    • Kündigung von Mietverträgen, Abwehr von unberechtigten Kündigungen,
    • Sämtliche Fragestellungen um das Thema Schönheitsreparaturen,
    • Prüfung von Nebenkostenabrechnungen,
    • Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungen
    • Betreuung und Beratung bei Räumungsklagen
    • und vieles mehr  

    Rechtsanwalt Maximilian A. Müller steht Ihnen als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht als kompetenter Berater zur Seite und ist Leiter der Geschäftsstelle Landau-Südpfalz des Vermietervereins. Über das Angebot können Sie sich hier informieren: www.vermieterverein.de.

  • Verwaltungsrecht

    Verwaltungsrecht verlangt genaue Sachkenntnis.

    Im Bereich unserer verwaltungsrechtlichen Tätigkeit steht das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen Bürger und dem Staat, vertreten durch die verschiedensten Bundes- und Landesbehörden im Vordergrund.

    Die hier auftretenden Streitigkeiten sind vielfältig und erstrecken sich auf die verschiedensten öffentlich-rechtlichen Bereiche (Bauplanungsrecht, Beamtenrecht, Kommunalabgabenrecht, Anliegerbeitragsrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Schulrecht, Polizeirecht, etc.). Auch das große Gebiet des Sozialrechts gehört in diesen Bereich.

    Eine Auswahl unserer Tätigkeitsbereiche:

    • Sozialrecht: Beantragung von Sozialleis­tungen, Rechtsschutz gegen Ablehnung bzw. Kürzung von Leistungen etc.
    • Beamtenrecht: Streitigkeiten bei Einstufungen von Beamten etc.,
    • Staatshaftungsrecht: Prüfung von Ansprüchen gegen den Staat, z.B. bei Amtspflichtverletzungen,
    • Aufenthaltsrecht: Rechtsschutz gegen drohende Ausweisungen, Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung etc.,
    • Kommunalabgabenrecht: Prüfung und Anfechtung von Abgabenbescheiden,
    • und vieles mehr.
  • Wirtschaftsrecht

    Wirtschaftsrecht wird zunehmend komplexer.

    Wir unterstützen Sie gerne bei allen rechtlichen Fragestellungen des Wirtschaftsrechts. Hierbei ist unsere Tätigkeit zuallererst auf die Streitvermeidung gerichtet, indem wir Ihnen bereits bei der Gründung Ihrer Firma oder bei der Planung Ihrer geschäftlichen Vorhaben, z.B. durch die Gestaltung notwendiger Verträge, zur Seite stehen.

    Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen auch im außergerichtlichen und gerichtlichen Streitfalle, insbesondere mit langjähriger Prozessführungserfahrung vor den Zivil- Verwaltungs- und Sozialgerichten in Deutschland.

    Die Tätigkeitsbereiche im Einzelnen:

    • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
    • Gründung von Unternehmen
    • Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und operativen Verträgen
    • Forderungsrealisierung, Inkasso Tätigkeiten, Mahnwesen
    • Verwertung und Verwaltung von Immobilien
    • Prüfung von Werbemaßnahmen unter der Berücksichtigung des Wettbewerbsrechts
    • und vieles mehr.
  • Wohnungseigentumsrecht

    Wohnnungseigentumsrecht in der Praxis umsetzen.

    Die Rechtsberatung im Bereich des Wohnungseigentumsrechts umfasst verschiedenste Fragestellungen. Konflikte zwischen einzelnen Wohnungseigentümern, aber auch zwischen Eigentümer und Verwaltung stehen hier in besonderer Weise im Vordergrund. Wir beraten Sie umfassend beim Auftreten von Streitigkeiten und untersützen Sie in Ihrer Tätigkeit als Verwalter und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Eigentümer.

    Maximilian A. Müller steht Ihnen als FACHANWALT für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

    Die Tätigkeitsbereiche im Einzelnen:

    • Teilnahme an WEG-Versammlungen in Vertretung eines WEG-Eigentümers,
    • Prüfung und ggf. Anfechtung von Beschlüssen,  Vertretung in Anfechtungsklagen
    • Unterstützung von WEG-Verwaltern in rechtlichen Fragestellungen,
    • Beurteilung von baulichen Veränderungen,
    • Verkauf von Eigentumswohnungen, Sondernutzungsrechten etc.,
    • Prüfung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen,
    • Prüfung der Wirksamkeit von Teilungserklärungen,
    • Prüfung der Nebenkostenabrechnungen,
    • Vorgehen gegen unzulässige Nutzungen
    • und vieles mehr. 

Dr. jur. Thomas Seither

Rechtsanwalt

 

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim erwarb Dr. Seither an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer den Titel „Magister der Verwaltungswissenschaften“. Anschließend promovierte er an der Uni Mannheim zu einem rundfunkverfassungsrechtlichen Thema.

Zu Beginn seiner Anwaltstätigkeit war er als Syndikusanwalt sechs Jahre Leiter der Abteilung Recht und Versicherungen der Hornbach Baumarkt AG, bevor er seine Anwaltskanzlei im Jahre 1998 nach Landau verlegte.

  • Seit dem Jahr 2005 ist Dr. Seither Mitglied des Vorstandes der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, seit April 2007 Mitglied des dortigen Vorstandspräsidium.
  • Dr. Seither ist Autor des Buches "Rundfunkrechtliche Grundversorgung und Kurzberichterstattungsrecht", Verlagsgesellschaft Internationales Recht, Stuttgart, ISBN: 3-9287-02-4
  • Die Tätigkeitsschwerpunkte von Dr. Seither liegen in der außergerichtlichen Beratung und in der gerichtlichen Vertretung vor allem im Wirtschafts- und Arbeitsrecht, im Bau- und Architektenrecht und im Medizinrecht.

Maximilian A. Müller

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Nach seinem Abitur in Gernsheim studierte Maximilian A. Müller Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Während seines Referendariats war er unter anderem am Amtsgericht Worms, am Landgericht Landau sowie an der DHV in Speyer tätig. Beide Staatsexamen schloss Rechtsanwalt Maximilian A. Müller mit Prädikat ab.

Herr Rechtsanwalt Müller leitet die Geschäftsstelle Landau-Südpfalz und Darmstadt/Riedstadt des Vermietervereins. Seit März 2011 ist Rechtsanwalt Müller FACHANWALT für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

  • Herr Maximilian A. Müller ist Leiter der Geschäftsstelle des Vermietervereins für den Bereich Landau-Südpfalz sowie Darmstadt/RIedstadt und MItglied der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
  • Rechtsanwalt Müller ist Autor der Zeitschriften "Info M", und "IMR", zwei Fachzeitschriften für Mietrecht und Immobilienrecht
  • Rechtsanwalt Müller informiert regelmäßig über wichtige Entscheidungen für Vermieter unter www.vermieterblog.com

Elisabeth Werthmann

Rechtsanwältin

Nach ihrem Abitur studierte Frau Rechtsanwältin Werthmann Rechtswissenschaften an der Universität Marburg. Das Referendariat verbrachte sie u.a. beim Landgericht Darmstadt, beim Oberlandesgericht Frankfurt und in der Kanzlei eines OLG-Anwalts. Nach dem 2. juristischen Staatsexamen arbeitete sie in verschiedenen Anwalts-Notariatskanzleien in Südhessen sowie in Landau. Seit März 2007 ist sie Mitglied unserer Kanzlei.

Ihre Schwerpunkte liegen insbesondere im Arbeitsrecht, im Medizinrecht und im Wohnungseigentumsrecht.

Adresse

Rathausplatz 1
76829 - Landau

Telefon & Fax

Telefon

06341 91 77 77

Fax

06341 91 77 719

E-Mail & Internet

Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Schwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Forderungseinzug und Inkassorecht
  • Grundstücks- und Immobilienrecht
  • Internetrecht
  • IT-Recht
  • Kaufrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Zivilrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht