
Alexander Schäfer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Schuldnerberatung
Alexander Schäfer
entschloss sich aus einem gewissen Gerechtigkeitsdrang und einer romantischen Vorstellung vom Anwaltsberuf mit moderater Arbeitszeit und interessanten Gesprächen mit ebenso interessanten Menschen heraus zum Jurastudium.
Er absolvierte dann dieses Studium und die nachfolgende Referendarszeit in Mainz bis 1996. Aufgrund eines zwischenzeitlichen Studienaufenthalts in Clermont-Ferrand verfügt er über verhandlungssichere Französischkenntnisse.
Während die angesprochene Romantik der Realität weichen musste, ist der Idealismus doch weitgehend erhalten geblieben. Rechtsanwalt Schäfer setzt sich hartnäckig für seine Mandanten ein. Das tut er grundsätzlich mit Diplomatie, notfalls wird er aber auch deutlicher bei der Wahl seiner Worte und konsequenter in der Vorgehensweise. Seinen Arbeitsstil beschreibt er selbst als ergebnisorientiert, schnörkellos und effizient.
Seit Beginn seiner Selbständigkeit liegen seine Schwerpunkte einerseits auf dem Arbeitsrecht und andererseits auf dem Verkehrsrecht. Auf diesen Gebieten hat er überdurchschnittliche Erfahrung und Kenntnisse erworben und bildet sich im Rahmen seiner Fachanwaltschaft weiterhin ständig fort. Das Spezialgebiet der Privatinsolvenz kam mit der Insolvenzrechtsreform im Jahr 2001 hinzu.
Paul Michael Bremer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Paul Michael Bremer
studierte ebenfalls in Mainz. Zusätzlich erwarb er im Rahmen eines Studienaufenthalts in Frankreich das Diplom des deutsch-französischen Geschäftsverkehrs und absolvierte ein Ergänzungsstudium an der Verwaltungshochschule in Speyer, beides mit Prädikat. Neben seiner Anwaltstätigkeit dozierte er jahrelang an der Fachhochschule Mainz Wirtschaftsprivatrecht und veröffentlichte Lehrbücher über Handelsrecht und das Recht der besonderen Schuldverhältnisse.
Rechtsanwalt Bremer arbeitete schon während seines Studiums bei einer renommierten Mainzer Scheidungsanwältin und hat das Familienrecht zum Schwerpunkt seiner selbständigen Tätigkeit gemacht. Hinzu kamen Fälle aus dem Gebiet des Zivilrechts (Wettbewerbrecht, privates Baurecht, Internetrecht, Handelsrecht, Unternehmenskaufverträge, Inkasso, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Immobilienfälle,…) und zunehmend das Mietrecht. Heute arbeitet er ganz überwiegend auf dem Gebiet seiner Fachanwaltschaften.
Seine besondere Fähigkeit liegt in seiner gründlichen Arbeitsweise, die ihn für die Klärung kniffliger Rechtsprobleme und für ausgetüftelte Vertragsentwürfe prädestiniert. Logisch im Aufbau und formvollendet im Auftreten vermag er die Argumente seiner Mandanten überzeugend darzulegen.
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