• Herzlich Willkommen!

    Die Rechtsanwaltskanzlei ist in den Bereichen  des nationalen wie internationalen Erbrechts, des Familienrechts sowie im Rahmen von Nachlassabwicklungen und  Vermögensnachfolgeregelungen tätig. Die besonderen Qualifikationen auf den einschlägigen Rechtsgebieten dokumentieren die Berechtigung zum Führen der zusätzlichen Bezeichnungen Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (EBS) sowie Diplom-Verwaltungswirt (FH).

     

    Fachlich kompetente juristische Beratung und engagierte Vertretung mit zügigen und zielgerichteten Lösungsansätzen sind eine berechtigte Erwartungshaltung des Mandanten. Deren Erfüllung ist maßgebliches Anforderungsprofil der Kanzlei sowohl bei außergerichtlichen Verfahren und Gestaltungen wie auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Auf den maßgeblichen Rechtsgebieten bestehen langjährige praktische Erfahrungen im Anwaltsbereich sowie im juristischen Staatsdienst. Gleichzeitig wird auch einem wissenschaftlichen Anspruch durch universitäre Lehraufträge, verschiedene Dozententätigkeiten in der Anwaltsausbildung und -fortbildung sowie durch regelmäßige Veröffentlichungen in der juristischen Fachliteratur Rechnung getragen.

Dr. Ernst L. Schwarz

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Diplom Verwaltungswirt (FH)

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (EBS)

 

Das Nachrichtenmagazin FOCUS (Spezialheft Oktober 2013 "Deutschlands Top-Anwälte") zählt ihn zu den Top-Erbrechts-Anwälten in Deutschland. Ausgezeichnet wurde die hohe Fachkompetenz und Expertise im Erbrecht.

 

Vita

1981-1984   Studium an der Verwaltungshochschule

1984-1989   Jurastudium an der LMU München  

1994             Promotion zum Dr. jur

1994             Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

 

 

Bisherige Tätigkeiten

Bayerisches Staatsministerium des Innern
Rechtsabteilung eines Bankenverbandes
Notarassessor
Langjähriger Sozius einer Münchner Großkanzlei    

 

Mitgliedschaften

 

Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.(DVEV)
AG Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
Deutscher Fachjournalisten-Verband (DFJV)    

Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (www.agt-ev.de

 

 

Lehrtätigkeiten

 

Prüfer für das 2. juristische Staatsexamen in Bayern

Universitätsdozent im Familienrecht und Erbrecht

Lehrbeauftragter an der Universität Eichstätt-Ingolstadt    

 

Referent bei der GJI Gesellschaft für Juristen-Information | (www.gji.de) im Fachanwaltslehrgang Erbrecht, im Fachanwaltslehrgang Familienrecht, in der Anwaltsfortbildung

Referent bei IWW-Institut für Wirtschaftspublizistik www.iww.de

Referent bei den Fortbildungen der Nachlassrechtspfleger in Bayern (Bay. Staatsministerium der Justiz)

Referent an der Akademie Bayer. Genossenschaften

Referent an der Rechtsanwaltskammer München 

Referent an der Steuerberaterkammer München 

Referent bei Fortbildungen von Anwaltsvereinen

 

Rechtsgebiete

 

Erbrecht Testamentsgestaltung und Vermögensnachfolgeregelung
Testamentsvollstreckung und Nachlassmanagement

Nachlassauseinandersetzung (Zivilrecht und Erbschaftsteuerrecht)

Familienrecht, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung 

Ehevertragsrecht und Scheidungsvereinbarungen

Mediation    

 

Autor     

Regelmäßige Beiträge für verschiedene Unternehmerzeitschriften, Tagespresse und juristische Fachliteratur 


Buchveröffentlichungen im Familienrecht und Erbrecht

Adresse

Perusastraße 7
80333 - München

Telefon & Fax

Telefon

089 244 16 49 30

Fax

089 244 16 49 39

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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften

  • Erbrecht
  • Familienrecht

 

Schwerpunkte

  • Erbrecht
  • Familienrecht