• Die Kanzlei

    Die Kanzlei
    Vertrauen ist gut. SVM ist besser.

    Im Rahmen unserer Kanzlei in Osnabrück bieten wir als moderner Dienstleister hochspezialisierte juristische Betreuung von Mandaten an.

    Auch wenn bei der Mandatsbearbeitung die juristische Kompetenz im Vordergrund steht, legen wir viel Wert auf Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit sowie einen vertrauensvollen Umgang mit unseren Mandanten.

    Unsere Mandanten setzen sich aus kleinen und mittelständigen Unternehmen, Handwerkern, Freiberuflern, Künstlern, Agenturen, Selbständigen und Privatpersonen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammen.

    Als Dienstleister in Sachen Recht sehen wir uns dem guten Kontakt zum Mandanten ebenso verpflichtet, wie einer zuverlässigen Erreichbarkeit und schnellen sowie kompetenten Problemlösung.

  • Über Uns

    Über uns
    SVM:. Ihre Anwälte in Osnabrück

    Die Anwaltskanzlei SVM wurde am 01.07.1999 gegründet, wobei die Kanzleigründer und Namensgeber, Rechtsanwälte Scholz, Verhülsdonk und Marx, bereits seit mehreren Jahren in einer anderen Anwaltssozietät zusammengearbeitet haben.

    Zielsetzung der gemeinsamen Zusammenarbeit war insbesondere der Aufbau einer ausschließlich zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei mit hohem Spezialisierungsgrad. Dazu gehört auch der Nachweis besonderer Kenntnisse durch Fachanwaltschaften. Der Bürostandort in einem Gewerbegebiet bot sich nicht nur im Hinblick auf die Mandantschaft, sondern auch aufgrund der guten Erreichbarkeit durch die zentrale Lage in Osnabrück sowie die hervorragende Parkplatzsituation an.

    Durch die Kooperation mit den Steuerberatern sind wir in der Lage, unserer Mandantschaft eine umfassende Beratung in rechtlichen und steuerlichen Fragen zu bieten, die heute immer stärker ineinander greifen.  Darüber hinaus stellt auch die Kooperation mit dem vornehmlich in deutsch-brasilianischen Rechtsbereichen tätigen Rechtsanwalt Papoli-Barawati eine Erweiterung der zivilrechtlichen Spezialisierung unserer Anwaltskanzlei dar.

    Nach dem leider viel zu frühen Tod des geschätzten Kollegen Scholz verstärkte ab 2006 Frau Rechtsanwältin Hagen-Bokern, ebenfalls eine Spezialistin insbesondere im Miet- und WEG Recht, unser Team. Aufgrund einer anderweitigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst ruht Frau Hagen-Bokerns Anwaltszulassung zur Zeit. Seit 2009 konnten wir Herrn Rechtsanwalt Hennecke mit den Schwerpunkten Verkehrsrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Zilvilrecht, Miet-und WEG-Recht, sowie Gewerblicher Rechtsschutz für unsere Kanzlei gewinnen.

    Bei dem Gebäude, in dem sich unsere Kanzlei befindet, handelt es sich im Übrigen um einen alten Osnabrücker Industriebau mit Tradition. In diesem Gebäude befand sich vormals die Verwaltung der Klöckner-Werke AG, Abteilung Georgs-Marien-Werke Osnabrück, und vorübergehend auch das damalige Arbeitsamt. Im Mai 1988 ging mit der Stilllegung des Stahlwerks Osnabrück die Geschichte eines 120 Jahre alten Industriebetriebs zu Ende. Die Betriebsfläche einschließlich des Verwaltungsgebäudes wurde im Jahre 1998 vollkommen renoviert und zu einem Bürocenter umgebaut.

  • Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht
    Das Spezialgebiet von Peter Marx

    Das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts wird unterteilt in Individual-Arbeitsrecht und Kollektiv-Arbeitsrecht.

    Als Individual-Arbeitsrecht bezeichnet man die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es kann sich dabei um Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen handeln ebenso wie um Probleme mit der Durchführung von Arbeitsverträgen (z.B. Lohn, Lohnzuschläge, Gewährung von Urlaub, Überstunden etc.) oder auch um Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Beendigung von Arbeitsverträgen z. B. durch Kündigung. Allen Streitigkeiten ist gemeinsam, dass sie rechtlich vor dem Arbeitsgericht im so genannten Urteilsverfahren entschieden werden, sofern keine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien zustande kommt. Eine Besonderheit des Arbeitsrechts ist dabei, dass die Kosten der Vertretung der Parteien bis zum Abschluss der ersten Instanz des gerichtlichen Verfahrens nicht von der Gegenseite erstattet werden müssen. Das bedeutet also, dass die Kosten der anwaltlichen Vertretung von den Parteien selbst zu tragen sind unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (§ 12 a ArbGG). Gerade vor dem Hintergrund dieser Kostentragungspflicht empfiehlt sich stets die Überlegung, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

    Daneben finden vor dem Arbeitsgericht auch Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten statt, die im so genannten Beschlussverfahren entschieden werden. Es geht dabei insbesondere um Fragen aus dem Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes, dass dem Betriebsrat in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Fragen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte gibt. In diesen Verfahren findet nach den gesetzlichen Regelungen des BetrVG ebenfalls keine Kostenverteilung statt, da der Arbeitgeber auf Grund gesetzlicher Regelung die Kosten des Betriebsrats, der vermögenslos ist, zu tragen hat (§ 40 BetrVG).

  • Bau- und Architektenrecht

    Bau- und Architektenrecht
    Das Spezialgebiet von Peter Marx

    Das so genannte Bau- und Architektenrecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen und Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Bebauung von Grundstücken entstehen.

    Das Baurecht ist in privates und öffentliches Baurecht zu unterscheiden. Das private Baurecht beschreibt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bauherrn und dem ausführenden Werkunternehmer. Das örtliche Baurecht dagegen umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und der Bauverwaltung im Zusammenhang mit Baugenehmigung und weiteren bauordnungsrechtlichen Fragen. Dieser Rechtsbereich ist also dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Das öffentliche Baurecht kann dann weiter in das so genannte Bauordnungs- und Bauplanungsrecht untergliedert werden.

    Im Rahmen der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens wird häufig ein Architekt beauftragt. Dieser wird als Treuhänder oder Sachverwalter des Bauherrn bezeichnet und erledigt je nach Umfang seiner Beauftragung verschiedenste Aufgabenstellungen im öffentlichen und privaten Baurecht.

    Im Rahmen dieser Rechtsbeziehungen werden eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen berührt, die darüber hinaus durch umfangreiche Rechtsprechung weiter konkretisiert und ausgeformt werden.

    Im Zusammenhang den dabei entstehenden Kosten ist darauf hinzuweisen, dass Rechtsschutzversicherer in der Regel zivilrechtliche Auseinandersetzungen im Bereich des Baurechts nicht übernehmen, soweit eine baugenehmigungspflichtige Maßnahme Gegenstand der Streitigkeit ist.

  • Erbrecht

    Erbrecht
    Das Spezialgebiet von Bettina Verhülsdonk

    In Deutschland werden jedes Jahr Milliardenvermögen vererbt. Schade ist es nur, wenn derjenige, der es erhalten soll, tatsächlich leer ausgeht, weil der Verstorbene sich nicht rechtzeitig hat erbrechtlich beraten lassen.

    Das Erbrecht ist ein eigenes und auch umfassendes Rechtsgebiet und umfasst vor allem folgende Kernbereiche:

    • gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
    • Stellung des Erben
    • Annahme/Ausschlagung der Erbschaft
    • Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
    • Möglichkeiten der Beschränkung der Erbenhaftung
    • Mehrheit von Erben, Erbengemeinschaften und deren Auflösung
    • Testament
    • Wer soll Erbe werden? Wie können Sie dies erreichen? Kann auch ein Vermächtnis ausgesetzt werden? Muss ich einen Testamentsvollstrecker beauftragen? Können minderjährige Kinder erben.

    All dies sind nur einige Probleme, die sich im Rahmen der Überlegung zu einem Testament stellen. Formvorschriften sind zu beachten. Können Eheleute ein gemeinschaftliches Testament errichten? Können dies auch nicht miteinander verheirateten Eltern?

    • Erbvertrag
    • Pflichtteilsrecht
    • Erbscheinsverfahren
    • Erbschaftskauf
    • gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Miterben, Erben und Pflichtteilsberechtigten etc.
  • Familienrecht

    Familienrecht
    Das Spezialgebiet von Bettina Verhülsdonk

    Sie suchen eine Fachanwältin für Familienrecht in Osnabrück? Wir bieten folgendes an:

    Durch das zum 1. September 2009 eingeführte Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist der Tätigkeitsbereich in Familiensachen nochmals deutlich erweitert worden. Familiensachen unterliegen mit dem FamFG einem eigenen Verfahrensgesetz, dass vor allem in folgenden Sachen anwendbar ist:

    • materielles Eherecht, Eheschließungsrecht, Ehescheidung, Eheaufhebung
    • Güterrecht, Vermögensrecht, Güterstand
    • Zugewinnausgleich
    • Gütertrennung
    • Gütergemeinschaft
    • Zugewinngemeinschaft
    • vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche außerhalb des Güterrechts
    • Rechte an Ehewohnung, Haushaltsgegenständen
    • Gewaltschutzgesetz

    Stalkingfälle haben in der jüngeren Vergangenheit erschreckend zugenommen. Es gibt probate Mittel, sich zur Wehr zu setzen. Hierzu gehören insbesondere die Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz.

    • elterliche Sorge, Umgangsrecht

    Während der letzten Jahre ist festzustellen, dass Streitpunkt zwischen getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern bzw. nicht miteinander verheirateten Eltern immer mehr die Durchführung von Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils bzw. Probleme im Rahmen der Ausübung des Sorgerechts sind. Hier ist eine kompetente Beratung unerlässlich um sich hinsichtlich der eigenen Rechtsposition und der entsprechenden Möglichkeiten der Durchsetzung zu informieren.

    • Unterhalt
    • Trennungsunterhalt
    • nachehelicher Unterhalt
    • Minderjährigenunterhalt
    • Volljährigenunterhalt
    • Verwandtenunterhalt

    Immer noch ist für viele ältere Menschen der Bedarf in einem Pflegeheim nicht durch die eigene Rente sowie Leistungen aus der Pflegeversicherung abgedeckt. Zu klären ist dann, ob Angehörige, insbesondere Kinder, zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden können.

    • Versorgungsausgleich

    Zum 1. September 2009 wurde auch das Recht des Versorgungsausgleichs (Aufteilung der Rentenanwartschaften) komplett neu geregelt. Hier gibt es einen erheblichen Beratungsbedarf hinsichtlich der Durchführung des Versorgungsausgleichs bzw. hinsichtlich der Gestaltungsmöglichkeiten.

    • nicht eheliche Lebensgemeinschaft/eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Abstammungsrecht
    • Namensrecht
    • Adoption
    • Vertragsgestaltung in Familienrecht
    • Eheverträge
    • Getrenntlebensvereinbarung
    • Scheidungsfolgevereinbarung
    • Schnittstellen zwischen den Familien- und Erbrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz

    Gewerblicher Rechtsschutz
    Das Spezialgebiet von Sebastian Hennecke

    Wir vertreten Sie, wenn es um den Schutz geistigen Eigentums geht.

    Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören klassischerweise das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Geschmacksmusterrecht, das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht. Die Bedeutung des Urheber- und Medienrechts nimmt ständig zu. Die Erfahrung zeigt, dass in Deutschland viele kleine und mittelständische Unternehmen den gewerblichen Rechtsschutz häufig nicht nur unterschätzen, sondern vielfach vollständig unbeachtet lassen. Ebenso häufig sehen sich mittlerweile auch Verbraucher zunehmend mit gewerblichen Schutzrechten konfrontiert, nicht zuletzt durch die voranschreitende Digitalisierung und Vernetzung im Internet.

    Wir vertreten Unternehmen, Künstler, Freiberufler, Agenturen und Privatpersonen schwerpunktmäßig im:

    • Urheberrecht und Markenrecht: Markenverletzung, Markenanmeldung, Markenarten, Wortmarke, Bildmarke, Wort-/Bildmarke, Titel, Kennzeichen, Namensrecht, Abmahnung, Copyright, Lizenzvertrag, Fotos, Bilder, Filme, Musik, Tauschbörse, Filesharing, P2P, Antipiracy, angemessene Vergütung, Schadensersatz, Vertragsgestaltung, Verwertungsrechte, Raubkopie, Urheberschutz, GEMA, GVL, Künstlervergütung ...
    • Wettbewerbsrecht: Unzulässige Werbung, unlauterer Wettbewerb, Wettbewerbsbeschränkungen, Preisangabenverordnung, Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung, Klageverfahren, Spam …
    • Internetrecht und Domainrecht: Abmahnung, Signaturgesetz, Dialer, Domain, Forum, Online-Banking, Fernabsatzrecht, Jugendschutz, Linkverzeichnis, Markenrecht, Musiktauschbörse, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internet, Filesharing, illegaler Download / Upload, Webshop, Namensrecht, Widerrufsbelehrung …
    • Gewerblicher Rechtsschutz: Zum Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zählt eine Schnittmenge aus oben genannten nichttechnischen Schutzrechten, sowie technischen Schutzrechten wie Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Gebrauchsmusterrecht und Arbeitnehmererfindungsrecht, aber auch Kartellrecht. Wir vertreten in Einspruchs-, Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren, bei Abmahnung, Unterlassung, einstweiliger Vefügung, Klageverfahren …
  • Miet- und WEG-Recht

    Miet- und WEG-Recht
    Das Spezialgebiet von Sebastian Hennecke

    Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht behandelt in erster Linie die Belange zwischen Mieter und Vermieter bzw. Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaft.

    In Deutschland leben nach wie vor die meisten Menschen zur Miete. Daher ist der Mieterschutz im BGB besonders ausgeprägt (soziales Mietrecht). Das freut zum einen natürlich den Mieter, zum anderen grämt sich der Vermieter, der zum Beispiel seine vermietete Wohnung wieder selbst bewohnen möchte oder Mieter nicht zahlen und auf Räumung verklagt werden müssen.

    Häufig gibt es erst Streit bei der Beendigung von Wohn- oder Gewerbemietverhältnissen.

    Schönheitsreparaturen, Beschädigungen, Zahlungsrückstände sowie Streit über die Kautionsrückzahlung sind neben Betriebskosten die häufigsten Streitpunkte.


    Oft sind derartige Belange nur vor Gericht zu klären. Hierfür ist es natürlich von Vorteil, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, die die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt.

    Im Allgemeinen beträgt die Kündigungsfrist für Mieter drei Monate zum Monatsende abzüglich der variablen Zeit (die Kündigung muss "spätestens am dritten Werktag eines Monats" zugegangen sein, dann wirkt die Kündigung „zum Ablauf des übernächsten Monats“). Die Vereinbarung einer längeren Kündigungsfrist für den Mieter ist unzulässig. Für Vermieter beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls drei Monate, sie verlängert sich jedoch gem. § 573 c BGB nach fünf Jahren auf sechs Monate und nach acht Jahren auf neun Monate.

    Oft geht es um folgende Punkte:
    Räumungsklage, Betriebskosten, Eigenbedarf, Kündigung, Mieterhöhung, Kaution, Mietminderung, Mietvertrag, Wohngeld, Abmahnung, Mängel, Mietmängel, Kautionsrückzahlung, Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturklausel, Verzug, Zahlung …

    Gut, wenn man dann auf kompetenten Rat vertrauen kann.

  • Verkehrsrecht

    Verkehrsrecht
    Das Spezialgebiet von Sebastian Hennecke

    Sie suchen einen Anwalt in Osnabrück für Verkehrsrecht?
    Dann sind Sie hier richtig.


    Denn das Verkehrsrecht ist mittlerweile ein sehr komplexes Rechtsgebiet geworden.
    Das Verkehrsrecht umfasst insbesondere das Straßenverkehrsrecht und Verkehrsunfallrecht. Aber auch Probleme beim Fahrzeugkauf, Gewährleistung und Garantie, sowie Fragen des Versicherungsrechts gehören dazu.

    Im Kern umfasst das Verkehrsrecht folgende Themenbereiche:

    • Verkehrsunfall
      • Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Kosten für den Kauf eines vergleichbaren Fahrzeuges, Abschleppkosten, Nutzungsausfalls während der Reparatur, Gutachterkosten, Unfallkostenpauschale für Telefonate etc., Schmerzensgeld, Arztkosten, Verdienstausfall, Kosten für eine Haushaltshilfe, Kosten der Prämienerhörung Ihrer Kaskoversicherung, Anwaltskosten, Fiktive Reparaturkosten ...
    • Schadenabwicklung
    • Verkehrszivilrecht
      • Probleme bei Fahrzeugkauf/-verkauf, Reparatur, Gewährleistung und Garantie.
    • Fahrerlaubnis / Führerscheinfragen
    • Verkehrsstrafrecht
    • Ordnungswidrigkeiten:
      • z.B.: Bußgeldbescheid, Strafzettel, Bußgeld, Fahrverbot, Punkteeintrag, Führerschein, Verwarnung, Radarfalle, Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsmessung, Alkohol und Drogen am Steuer ...
    • Versicherungsrecht
      • Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen gegenüber Versicherungen oder Schädigern, Regressforderungen ...
    • Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht
      • Personenschäden, Sachschäden, Schmerzensgeld, Falschbehandlung Arzt, Haftung, Verjährung, Wiedergutmachung ...

    Reden ist Silber - Schweigen ist Gold

    Nach einem Unfall sollte man sich nicht zu unbedachten Äußerungen hinreißen lassen. Grundsätzlich gilt: Reden ist Silber - Schweigen ist Gold. Es ist verständlich, dass man nach einem Unfallereignis sehr aufgeregt, möglicherweise verletzt ist und unter Schock steht. Unterschreiben Sie daher kein Schuldeingeständnis an der Unfallstelle - sonst ist unter Umständen der Versicherungsschutz gefährdet. Sprechen Sie evtl. Zeugen an und erfragen Sie die Anschrift. Bei größeren Beschädigungen, wenn Alkohol im Spiel ist und bei Personenschäden sollte die Polizei hinzugezogen werden.

    Sofort zum Anwalt

    Nehmen Sie am besten sofort mit uns Kontakt auf. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden. Machen Sie vor Kontaktaufnahme mit einem Anwalt keine Angaben gegenüber Versicherungen, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Behörden, die über ihre Angaben zur Person hinausgehen.

    Übrigens: bei unverschuldetem Unfall sind die Anwaltskosten Teil des Schadens und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Warum sollte man sich dann selbst mit der Versicherung herumärgern?

    Rechtsanwalt Hennecke steht Ihnen gerne zur Verfügung.

  • Allgemeines Zivilrecht

    Allgemeines Zivilrecht
    von der Kanzlei SVM

    Als allgemeines Zivilrecht, Privatrecht oder auch Bürgerliches Recht wird der Rechtsbereich bezeichnet, in dem es um die Rechtsbeziehungen verschiedener Rechtssubjekte geht. Maßgeblicher Rechtsbegriff ist hier der so genannte "Anspruch", nämlich das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 Abs. 1 BGB).

    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stellt dabei die wesentliche gesetzliche Grundlage des Privatrechts dar. In ihm sind verschiedene Vertragstypen (z. B. Kauf, Miete, Darlehen, Dienst- und Werkverträge) geregelt. Außerdem sind werden auch atypische Verträge, die nicht unter die klassischen Vertragstypen zu fassen sind, nach dem BGB rechtlich beurteilt. Aber auch das Eigentum und der Besitz an Sachen oder Grundstücken sowie das Familien- und Erbrecht sind im BGB normiert.

    Obwohl inzwischen einzelne Gebiete des BGB, wie z.B. das Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht Gegenstand eigener Spezialgebiet geworden sind, verbleibt es dennoch an einer Vielzahl unterschiedlicher Vertragstypen und sonstiger Rechtsgebiete, die nicht unter die vorhandenen Spezialisierungen fallen und die dennoch sehr gute Rechtskenntnisse zur ordnungsgemäßen Sachbearbeitung und Beratung erfordern.

Bettina Verhülsdonk

Ihre Unterschrift kann Sie reich machen. Oder ruinieren.

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

 

Beruflicher Werdegang

  • Aug. 1989: 1. jur. Staatsexamen
  • Aug. 1992: 2. jur. Staatsexamen
  • seit Okt. 1992: Rechtsanwältin in Osnabrück
  • seit Apr. 1999: Fachanwältin für Familienrecht
  • seit 2009: Fachanwaltslehrgang für Erbrecht abgeschlossen

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Familienrecht
  • Erbrecht

Dozententätigkeit
in verschiedenen Bildungseinrichtungen

Peter Marx

Guter Rat ist teuer. Schlechter Rat noch teurer.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Werdegang

  • Dez. 1987: 1. jur. Staatsexamen
  • Dez. 1990: 2. jur. Staatsexamen
  • 01.01.1991 - 31.01.1992: Rechtsreferent u. stellv. Geschäftsführer im Landesverband des Kraftfahrzeuggewerbes Berlin-Brandenburg in Berlin
  • seit Febr. 1992: Rechtsanwalt in Osnabrück
  • seit April 1995: Fachanwalt für Arbeitsrecht


Schwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Privates Baurecht
  • Handelsvertreterrecht
  • EDV- und Internetrecht
  • Transportrecht
  • Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
  • Forderungseinzug


Weitere Tätigkeit

  • Dozent bei verschiedenen Erwachsenenbildungsinstituten
  • Ehrenamtliches Mitglied in verschiedenen Prüfungsausschüssen bei der IHK Osnabrück
  • Ehrenamtliches Kommissionsmitglied des Deutschen Industrie- und Handelskammertages in Bonn


Mitgliedschaft

  • Osnabrücker Anwalts- und Notarverein e.V.
  • Deutscher AnwaltVerein (DAV) e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht im DAV

Sebastian Hennecke

Die meisten Unfälle passieren am Schreibtisch. Keine Unterschrift ohne Anwalt.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Rechtsanwalt und Dipl.jur. Sebastian Hennecke studierte Wirtschaftswissenschaften an der Georg August Universität Göttingen und Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt.

Nach Ablegung der Ersten Juristischen Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamt Hannover wurde ihm durch die Universität Osnabrück der akademische Grad Diplom-Jurist verliehen.

Das Referendariat absolvierte Rechtsanwalt Hennecke am Oberlandesgericht Hamm. Die Zweite Juristische Staatsprüfung legte er vor dem Justizministerium des Landes Nordrhein Westfalen in Düsseldorf ab.

Seitdem ist er in Osnabrück als Rechtsanwalt in der Anwaltskanzlei SVM tätig.

Rechtsanwalt Hennecke bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate im Verkehrsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Versicherungsrecht, Kauf- und Werkvertragsrecht, allgemeinen Zivilrecht, sowie Wirtschafts- und Internetrecht.

Rechtsanwalt Hennecke hat seine fundierten Kenntnisse durch den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs zum Fachanwalt für Verkehrsrecht und zudem des Lehrgangs zum Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nachgewiesen.

Zudem ist Rechtsanwalt Hennecke als Dozent bei verschiedenen Bilungseinrichtungen in Deutschland tätig.

Mathias Scholz

Rechtsanwalt

geb. 22.08.1957
verst. 15.08.2006

Beruflicher Werdegang

  • Mai 1984: 1. jur. Staatsexamen
  • Mai 1987: 2. jur. Staatsexamen
  • ab Juni 1987: Rechtsanwalt in Osnabrück
  • ab Dez. 2005: Fachanwalt für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht

Adresse

Franz-Lenz-Straße 4
49084 - Osnabrück

Telefon & Fax

Telefon

0541 33 11 00

Fax

0541 33 11 033

E-Mail & Internet

Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht


Schwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • gewerblicher Rechtsschutz
  • Miet- und WEG-Recht
  • Verkehrsrecht
  • Zivilrecht