• Herzlich Willkommen!

    Ihre Kanzlei

    Seit 1990 – schon über 20 Jahre – bin ich als Rechtsanwalt für meine Mandanten, für Sie, tätig. Mit meiner Rösrather Kanzlei bin ich mit den Gegebenheiten bei dem Oberlandesgericht Köln und mit den in der näheren Umgebung gelegenen Landgerichten Köln und Bonn sowie den Amtsgerichten Köln, Siegburg und Bergisch Gladbach vertraut.In meiner Tätigkeit als Anwalt und als Vermittler in Streitangelegenheiten (Mediation) berate ich Sie umfassend zu Rechtsfragen und stehe Ihnen als Anwalt mit Herz, Engagement und Seele zur Seite.

    Jede erfolgreiche Zusammenarbeit beginnt mit einemhohen Maß an Vertrauen – gegenseitigem Vertrauen.

    Deshalb werden alle Termine von mir persönlich wahrgenommen. Ehrlichkeit und persönlicher Kontakt zu Ihnen ist dabei Pflicht. Ein offener Umgang und Transparenz die Kür. Ich bin Fachanwalt für Familienrecht. Das heißt aber nicht, dass ich nur familienrechtlich arbeite. Darum finden Sie in meinem Rechte-Wiki die Schwerpunkte meiner Beratungsleistungen klar und verständlich erläutert.

    Für Ihr Recht. Für Sie.
    Ihr Rechtsanwalt vor Ort Volker Klein

  • Erbrecht

    Schon der Volksmund weiß, dort wo es etwas zu erben gibt, ist Streit vorprogrammiert. Dabei hält das Gesetz Regelungen bereit, die in vielen Fällen als Richtschnur genommen werden können.

    Oftmals sind jedoch die gesetzlichen Regelungen unklar oder der „liebe Verwandte“ erklärt sich mit der gesetzlichen Regelung nicht einverstanden. Die anwaltliche Tätigkeit sollte also bereits im Vorfeld beginnen – nämlich schon bei der Abfassung eines Testaments. Wenn ein solches bei Eintritt des Erbfalls nicht vorhanden war, sollte der anwaltliche Rat eingeholt werden, bevor die Atmosphäre durch Streit vergiftet ist. Wenn die Sache erst einmal zu Gericht geht, ist sowieso der Anwalt gefragt.

    Durch einen erfahrenen Anwalt im Bereich des Erbrechts können viele Streitigkeiten bereits vor einem Gerichtsverfahren zu einem vernünftigen Ergebnis gebracht werden. Und wenn es sich nicht lohnt oder wenn es aussichtslos ist, dann sage ich es Ihnen klar und deutlich.

  • Familienrecht

    Trennung und Scheidung werfen also immer wieder vielfältige Fragen auf: Was passiert mit den Kindern, wie ist der Unterhalt zu regeln, was geschieht mit dem in der Ehe gemeinsam Erwirtschafteten, was wird mit den Renten im Versorgungsausgleich und vieles mehr. Die Gerichte werden zu fast allen Themen in diesem Bereich angerufen und haben oftmals unterschiedliche Rechtsprechungen, wobei Einzelfallgerechtigkeit schwer zu erzielen ist.

    Nicht ohne Grund ordnet das Gesetz in den meisten Familiensachen an, dass Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen müssen. Das Familienrecht stellt sich immer mehr als ein Rechtsgebiet dar, welches nur mit ausreichend Spezialwissen vernünftig bearbeitet werden kann. An dieser Stelle zeigt sich, dass das Spezialwissen eines Fachanwalts für Familienrecht wünschenswert, wenn nicht erforderlich ist.

    Während unerfahrene Allgemein-Anwälte Erfahrungen nach dem Prinzip „learning by doing“ sammeln, muss ein Fachanwalt für Familienrecht durch spezielle Lehrgänge und theoretische Fortbildungen seine Kenntnisse erwerben. Jahrelange praktische Erfahrungen sammle ich durch etwa 150 neue Familiensachen pro Jahr. Gehen Sie davon aus, dass ich die wirklich wichtigen Fachzeitschriften mit den neuesten Entscheidungen gelesen habe. An Fortbildungen nehme ich regelmäßig teil und lasse dies durch den Deutschen Anwaltsverein zertifizieren. Streitigkeiten in der Familie haben zudem psychologische Hintergründe und auch Lösungen.

  • Mietrecht

    Ein Rechtsgebiet, dass vielen Menschen mehrmals im Leben begegnet:

    • Unterschiedliche Ansichten zum sommerlichen Grillen, dem Feiern, der Hausmusik, dem Spielen von Kindern
    • Unklarheiten bei der alljährlichen Nebenkostenabrechnung
    • Bedarf von Schönheitsreparaturen
    • Differenzen zwischen den Wohnungseigentümern oder zwischen Eigentümern und der Verwaltung
    • Unterschiede zwischen Wohnraummiete und Gewerberaummiete


    Dies ist nur ein Ausschnitt an Streitthemen aus dem umfassenden Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Da dieser Lebensbereich viele Menschen betrifft, ergeben sich hieraus auch viele Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter und eine ebensolche Fülle von Gerichtsentscheidungen.

    Ich vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter, so dass ich die mietrechtlichen Themen sowohl aus der einen als auch aus der anderen Sicht kenne. Diese Erfahrung ist eine solide Basis, auf die Sie bauen können.

  • Verkehrsrecht

    Ein Unfall im Straßenverkehr ist schneller passiert, als man es sich vorstellen kann. Die Unfallstatistiken sprechen eine deutliche Sprache. Nicht nur die damit einhergehenden Unannehmlichkeiten (Verletzungen, Schäden am Auto) sondern auch der Umgang mit dem Unfallgegner und seiner Versicherung kosten Zeit und Nerven.

    Streit gibt es oft bei Themen wie:

    • Wer hat den Unfall verursacht?
    • Welche Schadenspositionen sind zu berücksichtigen?
    • Steht mir ein Unfallersatzfahrzeug zu oder mache ich den Nutzungsausfall geltend?
    • Wie hoch ist bei einer Verletzung das Schmerzensgeld?

    Regelmäßig betrachtet die Versicherung des Unfallgegners Sie als Gegner. Kein Grund, klein beizugeben. Um bei der Anmeldung, Berechnung und Durchsetzung berechtigter Ansprüche nicht benachteiligt zu werden, ist die Abwicklung von Unfallschäden Anwaltssache. Meine besonderen Fähigkeiten im Verkehrsrecht habe ich durch die erfolgreiche Teilnahme am Fachanwalts-Lehrgang inklusive den bestandenen Klausuren nachgewiesen. Vertrauen Sie auf die neue Kompetenz in Rösrath, Overath, Lohmar und dem Rheinisch-Bergischen Kreis.

    Häufige Themen im Straßenverkehrsrecht sind zudem Punkte und Fahrverbote. Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen eingehalten werden. Manchmal muss man Geschwindigkeitsmessungen aber nicht akzeptieren! Die Erfahrung zeigt: Manche Messungen sind fehlerhaft, da die Messgeräte falsch eingestellt oder nicht geeicht waren. In Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Sachverständigenbüro können so verloren geglaubte Führerscheine gerettet werden.

  • Zivilrecht

    Dieser Oberbegriff steht für zahlreiche und umfassende Regelungen der Rechtsbeziehungen zwischen Privatleuten, Verbrauchern und Unternehmen in allen erdenklichen Lebenssituationen.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch und eine Vielzahl von Nebengesetzen enthalten Bestimmungen, die mitunter sehr verwirrend sein können. Vom Autokauf über das Mietrecht, dem Schadensersatzanspruch bis zum Reisemangel regeln die Gesetze unterschiedliche Sachverhalte. Dies kann ebenso vielfältig wie komplex und darum unverständlich sein.

    Deshalb ist es wichtig, eine frühzeitige Beratung durch einen Experten aufzusuchen um später nicht das Nachsehen zu haben.

Volker Klein

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften

  • Familienrecht

Schwerpunkte

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zivilrecht