• Herzlich Willkommen!

    Die Rechtsanwaltskanzlei Thiery & Thiery wurde 1978 in Saarbrücken gegründet. Sie befindet sich seitdem im historischen Anwesen "Keltermann" am St. Johanner Markt in Saarbrücken.

    Die Sozietät ist zivil-, arbeits- und insbesondere wirtschaftsrechtlich ausgerichtet. Sie ist sowohl regional, überregional als auch international tätig, insbesondere im anglo-amerikanischen und im deutsch-österreichischen Bereich.

    Seit 1980 besteht die Zusammenarbeit mit Hartwig Solicitors in London.
    Seit 1994 sind die Rechtsanwälte
    Lechner & Lechner in Leipzig unsere Kooperationspartner.
    Seit 2004 ist die Anwaltssozietät Thiery & Ortenburger in Wien unser Kooperationspartner.
    S
    eit 2004 befindet sich in den Kanzleiräumen das Honorarkonsulat der Republik Österreich für das Saarland.

  • Leistungsprofil

    Im Privat- und Geschäftsleben steht jedermann in einem vielfältigen Geflecht von Verträgen und Rechtsbeziehungen.

    Unsere Beratung zielt darauf ab, diese Beziehungen übersichtlich, stabil und eindeutig zu gestalten. Unsere Erfahrung, Fachkompetenz und Kreativität sorgen für eine verlässliche Basis. Wir tragen dazu bei, Streitigkeiten vorzubeugen und durch Verhandlungen langwierige und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

    Wo dies nicht möglich ist, stehen wir unseren Mandanten vor Gericht und Behörden bei, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren und berechtigte Ansprüche konsequent durchzusetzen. Wir sind bei allen deutschen Gerichten tätig.

    Zum Selbstverständnis unserer Kanzlei gehört es, unseren Mandanten einen festen Ansprechpartner/ Sachbearbeiter anzubieten und die individuellen Interessen unserer Mandanten mit vollem Einsatz zu vertreten.

    Unsere Mandanten profitieren von der ständigen Weiterbildung unserer Anwälte sowie unseren Mitgliedschaften in verschiedenen nationalen und internationalen Organisationen:

    • AKW Arbeitskreis Wirtschaft e.V., Saarbrücken
    • ARGE Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein, Berlin
    • ARGE Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsverein, Berlin
    • ARGE Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein, Berlin
    • ARGE Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein, Berlin
    • ARGE Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein, Berlin
    • ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein, Berlin
    • German-British Chamber of Industry and Commerce, London
    • Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung e.V., Bonn
    • Deutsch-Britische Juristenvereinigung e.V., Hamburg
    • Deutsch-Französische Juristenvereinigung e.V., Mainz
    • Deutsch-Spanische Juristenvereinigung e.V., Bonn
    • Europaverband der Selbständigen (CEDI) / Bundesverband Deutschland (BVD) e.V., Neunkirchen
    • EWS der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
    • GRUR-Gesellschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V., Köln

    Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit als Anwalt bzw. Anwältin liegt in der Beratung, Betreuung und Vertretung mittelständischer Unternehmen. Besonderes Interesse gilt der Existenzgründung und dem Existenzgründer im Saarland. Bankrecht und Erbrecht sind in den letzen Jahren zunehmend in den Mittelpunkt gerückt.

  • Honorar - Erstberatung

    Die Frage, ob und inwieweit anwaltliche Leistungen in Anspruch genommen werden, hängt für den Mandanten auch davon ab, was er für diese Leistungen bezahlen muss. Wir möchten unsere Mandanten so früh wie möglich und so weit wie möglich darüber aufklären, welche Kosten der anwaltlichen Tätigkeit auf sie zukommen. Wir meinen, dass die Transparenz und die Kalkulierbarkeit der Rechtsverfolgungskosten sowohl für den Anwalt als auch für den Mandanten von großer Wichtigkeit sind.

    Beratung:

    Das Honorar für die Beratung ist nicht mehr gesetzlich festgeschrieben. Es kann daher frei vereinbart werden. Üblich und zu empfehlen sind Abrechnungen die sich am Zeitaufwand orientieren. Wir bieten je nach Sachverhalt Stundensätze zwischen 160,00 € und 240,00 € an.

    Als Besonderheit bieten wir eine Erstberatung zum Festpreis an. Bei der Erstberatung handelt es sich um ein Beratungsgespräch, das nach unseren Erfahrungen etwa 15 bis 45 Minuten, selten einmal eine Stunde dauert. Ein solches Gespräch dient vor allem dem Zweck, die Erfolgsaussichten einer Angelegenheit vorläufig zu bewerten und natürlich auch das Kostenrisiko einzuschätzen. Diese Leistung bieten wir zum Festpreis von 30,00 € pro angefangene Viertelstunde zzgl. USt. an. Hierdurch haben Sie die Möglichkeit, bei geringem Kostenaufwand Gewissheit darüber zu erlangen, ob „Ihre“ Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat.

    Vertretung:

    Für die Vertretung vor Gericht schreibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Gebühren vor, die auch durch eine Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant nicht unterschritten werden dürfen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Streitwert, der wiederum nach dem wirtschaftlichen Interesse bestimmt wird, das ein Mandant an der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens hat. Bei Ansprüchen, die auf Geld gerichtet sind, wie zum Beispiel offene Zahlungsforderungen, ist der Streitwert leicht zu bestimmen. Es handelt sich um den Betrag der streitigen Forderung. Schwieriger wird es im Falle von Streitigkeiten, die nicht auf Geldzahlungen gerichtet sind. Hierzu gehören zum Beispiel Ansprüche auf Unterlassung bestimmter Handlungen oder Äußerungen sowie auch Ansprüche auf Beseitigung von Einrichtungen, baulichen Anlagen und vieles mehr. Auch in solchen Fällen ist es uns aber zumeist möglich, bei Kenntnis des genauen Sachverhalts den Streitwert zumindest ungefähr zu bestimmen und auf dieser Basis die Kosten einzuschätzen. Wir erstellen Ihnen für „Ihren“ Rechtsstreit gerne eine Kostenprognose auf der Basis Ihrer Information über den Streitfall.

    Wenn Sie Ihr Kostenrisiko von Fachleuten einschätzen lassen wollen, sprechen Sie uns an!

Detlef Thiery

Rechtsanwalt

 

 

 

  • Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und Saarbrücken
  • Referendarzeit u.a. bei der Deutsch-Britischen IHK in London
  • als Rechtsanwalt zugelassen seit 1978
  • Mitglied des Vorstandes der Deutsch-Britischen Juristenvereinigung e.V., Hamburg, seit 1980
  • Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
    Morison AG Wirtschafts- prüfungsgesellschaft, Frankfurt
  • Honorarkonsul der Republik Österreich
  • Vertrauensanwalt der österreichischen Botschaft in Berlin
  • Vorsitzender des Kuratoriums des Verein "Villa Lessing Liberale Stiftung Saar e.V."

Gertrud Thiery

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

  • Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und Saarbrücken
  • Referendarzeit u.a. bei einer Anwaltskanzlei in London
  • als Rechtsanwältin zugelassen seit 1978
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes seit 1994
  • Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes von 1998 bis 2010
  • Justizrätin
  • Vorstand des Bundesverbandes der freien Berufe, Landesverband Saarland

Beate Carroccia

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht

  • Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken
  • Referendarzeit u.a. im Personalmanagement der Deutschen Lufthansa AG, Frankfurt
  • als Rechtsanwältin zugelassen seit 2005
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für 
    Miet- und Wohnungs-
    eigentumsrecht

Adresse

Bahnhofstraße 1
66111 - Saarbrücken

Telefon & Fax

Telefon

0681 95 81 50

Fax

0681 95 81 51 9

E-Mail & Internet

Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Schwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Baurecht
  • Brauereirecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Handelsrecht
  • Hotel- und Gaststättenrecht
  • Immobilienrecht
  • Meidzinrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht