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    Optimale Hilfe im Strafrecht in Würzburg

    Als Spezialist für Strafrecht in Würzburg stellt die Strafverteidigung nach meiner Auffassung den Schutz vor hoheitlicher Gewalt in Ermittlungs- und Strafverfahren dar.

    Die Strafverteidigung hat zeitnah zum hoheitlichen Eingriff anzusetzen und muss den Mandanten stets vor der Einschränkung seiner Bürgerrechte, speziell seiner Beschuldigten- oder Verteidigungsrechte schützen.

    Als Fachanwalt für Strafrecht in Würzburg vertrete ich zu 100% die Meinung, dass der Strafverteidiger konsequent dem immer stärker werdenden Bedürfnis der Politik zur Verschlankung des Strafprozesses unter Aufgabe von Bürgerrechten entgegenzutreten hat. Er hat die Würde des betroffenen Mandanten zu wahren und willkürliches Handeln der öffentlichen Gewalt zu verhindern.

    Die Inhaftnahme eines Mandanten im Ermittlungsverfahren hat die Ausnahme und nicht, wie zunehmend praktiziert, die Regel zu sein. Moderne Strafverteidigung muss all dies als ihr primäres Ziel sehen und vor allem Haft vermeiden.
    Ein Strafverteidiger muss im Ermittlungsverfahren stets kampfbereit sein und Phantasie in der Vorbereitung der Hauptverhandlung aufweisen.

    Ich verstehe es als meinen Beruf und meine Berufung, dem Mandanten beim Ringen um die Unschuldsvermutung als Berater und Beistand im Strafrecht in Würzburg zur Seite zu stehen.

    Pauschalhonorar für die Erstberatung Als Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Würzburg biete ich Ihnen an, zu einem Pauschalhonorar von 130,00 € incl. MwSt, gegen einen Ihnen zugestellten Strafbefehl fristwahrend Einspruch zu erheben. Ich werde die Verfahrensakte einsehen und mit Ihnen persönlich die Frage besprechen, ob es aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist, sich zu verteidigen oder den Strafbefehl zu akzeptieren.

    Sollte das Mandat dann weitergeführt werden, wird der gezahlte Betrag auf das weitere Honorar angerechnet.

    Fragen Sie mich, ich helfe Ihnen gerne.

  • Der Titel Fachanwalt

    Ihr Fachanwalt in Würzburg - Berufserfahrung und Fortbildungen als optimale Basis.

    Ich bin seit über 10 Jahren im Bereich Strafrecht als Fachanwalt in Würzburg tätig und sammelte in dieser Zeit viel Erfahrung in meinem Beruf.
    Nachfolgend möchte ich Ihnen erklären, welches die Vorteile bei der Wahl eines Fachanwaltes als Ihren Rechtsbeistand sind und einige Fragen dazu beantworten:

    • Wie profitiert der Mandant von diesem Titel?
    • Reicht Berufserfahrung alleine nicht auch aus, um eine optimale Basis für die Gerichtsverhandlung zu bieten?
    • Wie ist die Zusatzqualifikation mit dem Titel Fachanwalt zu erlangen?

    In Deutschland sind ca. 150.000 Anwälte zugelassen. Hiervon sind nur ca. 2.500 Anwälte berechtigt den Qualifikationszusatz mit Fachanwalt für Strafrecht zu führen. Das Verhältnis zeigt deutlich, dass sich nur eine kleine Elite zum Fachanwalt qualifiziert hat.

    Die Qualifikation zum Fachanwalt für Strafrecht erfordert nicht nur vor der Zulassung die Bearbeitung von sehr vielen Strafrechtsfällen. Auch nach der Zulassung als Fachanwalt bedarf es zur Aufrechterhaltung der Qualifikation einer ständigen kontrollierten Fortbildung.
    Ich sehe die Fortbildung nicht nur als Pflicht. Ich bilde mich jährlich über die geforderte Stundenzahl als Fachanwalt in Würzburg fort. Bei der Wahl der Fortbildung orientiere ich mich immer an der von mir bei der Strafverteidigung ausgeübten Philosophie der aktiven Strafverteidigung als Interessenvertreter meines Mandanten.

    Ihr Klaus W. Spiegel - als Fachanwalt in Würzburg Ihr Spezialist für Strafrecht.

Klaus W. Spiegel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

 

 

Klaus W. Spiegel wurde im Mai 1959 geboren, ist verheiratet und ist zudem stolzer Vater.

 

Vita

Nach dem Jurastudium an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg ist er seit 1991 als Rechtsanwalt in Würzburg tätig. 1995 machte er sich selbstständig und eröffnete seine eigene Kanzlei.
2000 erlangte er den Titel Fachanwalt für Strafrecht, welcher seine Spezialisierung in diesem Bereich festigte.

 

Spezialisierung

Der Rechtsanwalt bildet sich in seinem Fachgebiet regelmäßig und intensiv fort und ist stets auf dem aktuellen Stand der modernen Strafverteidigung.
Klaus W. Spiegel übernimmt als Rechtsanwalt in Würzburg jedes Mandat aus den verschiedenen Gebieten des Strafrechts an:
Er berät Sie persönlich und kompetent in Verkehrsstrafsachen, Wirtschafts- und Sexualstraftaten und Betäubungsmittelfällen. Schwurgerichtsfälle runden sein Portfolio ab.

Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Spiegel nicht nur in Würzburg, sondern auch bundesweit an allen Gerichten tätig.

 

In Notfällen jederzeit erreichbar

Unter meiner Mobilnummer bin ich als Rechtsanwalt aus Würzburg jederzeit für die Anliegen meiner Mandanten erreichbar. Auch im Notfall wie bei einer Verhaftung oder Durchsuchung bin ich unter meiner Notruf-Nummer stets mit Rat und Tat behilflich. Ich sehe es als meine Berufung, meinen Mandanten mit der besten juristischen Unterstützung durch das Verfahren zu führen und zur Seite zu stehen.

Adresse

Martinstraße 21
97070 - Würzburg

Telefon & Fax

Telefon

0931 5 08 16

Fax

0931 5 33 33

Notfall

0170 22 11 778

E-Mail & Internet

E-Mail
spiegel@strafrecht-wuerzburg.de

Internet
www.strafrecht-wuerzburg.de


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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften

  • Strafrecht

 

Schwerpunkte

  • Straf- und Ordnungswiedrigkeitenrecht